Search
-
-
Informationen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2020/1828 zu Verbandsklagen
In Übereinstimmung mit den Anforderungen von Artikel 4(3) der Richtlinie (EU) 2020/1828 zu Verbandsklagen sowie den entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzen stellen wir Ihnen gerne die folgenden Informationen zur Verfügung:
-
EDSA-Stellungnahme: Meta darf sich nicht auf "Pay or Okay" berufen
-
"Pay or Okay" erklärt: Wie dich Websites zwingen, für Datenschutz zu bezahlen
-
OnionShare
Wir setzen uns für die Stärkung von Freiheit, Demokratie und Verbraucherschutz in der digitalen Welt ein. Deshalb nutzen wir OnionShare, um Menschen zu schützen, die uns auf unrechtmäßiges Verhalten von Unternehmen und Institutionen aufmerksam machen möchten.
-
"Pay or Okay": 1.500 € für den Schutz deiner Privatsphäre im Internet?
-
Rechtsschutz für Medien: So umgehen schwedische Datenhändler die DSGVO
-
28 NGOs fordern EU-Behörden zur Ablehnung von „Pay or Okay“ bei Meta auf
-
SCHUFA verdient Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation
-
Deutsche Behörde erklärt Datenhandel zwischen CRIF und Acxiom für illegal
-
Datenschutztag: 74% der Insider:innen vermuten "relevante Verstöße" bei den meisten Unternehmen
-
Meta ignoriert DSGVO-Recht auf einfachen Widerruf der Einwilligung
-
KSV1870 verdient Millionen mit (eigentlich) kostenlosen DSGVO-Rechten
-
Illegales Micro-Targeting: noyb-Beschwerde gegen X (Twitter)
-
EuGH weist Kreditauskunftei SCHUFA in die Schranken
-
noyb verklagt CRIF und AZ Direct wegen illegaler und geheimer Datenverarbeitung
-
noyb-Beschwerde gegen Meta wegen Wechsels zu “Pay or Okay”
-
Gezielte Werbung für Chatkontrolle: noyb-Beschwerde gegen EU-Kommission
-
Unterstütze Uns
-
Adresshändler verklagt deutsche Behörde, damit noyb keine Akteneinsicht bekommt