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Geldstrafen aufgrund von noyb-Verfahren
Verstöße gegen die DSGVO können von den Datenschutzbehörden mit Strafen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Millionen Euro geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Der Zweck dieser Geldbußen ist es, ähnliche Verstöße in der Zukunft zu verhindern. Obwohl eine noyb-Studie belegt, dass sie zu den wirksamsten Durchsetzungsinstrumenten im Repertoire der Behörden gehören, sind hohe Geldstrafen für DSGVO-Verstöße äußerst selten. Die Strafsummen gehen an das Land, in dem das Verfahren stattfindet. Dabei handelt es sich fast immer um das Land, in dem das bestrafte Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
Seit 2018 wurden folgende Geldstrafen auf Basis von noyb-Beschwerden verhängt:
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Informationen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2020/1828 zu Verbandsklagen
In Übereinstimmung mit den Anforderungen von Artikel 4(3) der Richtlinie (EU) 2020/1828 zu Verbandsklagen sowie den entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzen stellen wir Ihnen gerne die folgenden Informationen zur Verfügung: