Doppelt hält besser! Kurier zwang Nutzende zur Einwilligung

Forced Consent & Consent Bypass
 /  Wed, 05.06.2024 - 07:00

noyb hat heute eine DSGVO-Beschwerde gegen die österreichische Tageszeitung Kurier eingebracht. Beim Besuch der Webseite der österreichischen Tageszeitung, wurde man noch vor wenigen Monaten zur Einwilligung zu Google- und anderen Tracking-Cookies gezwungen. Damit verstieß das Unternehmen klar gegen die DSGVO, eine Tatsache, die auch von der österreichischen Datenschutzbehörde bestätigt wurde: Diese hatte dem Nachrichtenmagazin Profil (das Teil der gleichen Mediengruppe ist) die Verwendung einer solchen Zwangseinwilligung bereits verboten.

The logo of the Austrian daily newspaper KURIER is placed on a red background and is surrounded with cookies

Zwangseinwilligung. Wer einen Artikel auf kurier.at lesen wollte, ohne eine Unmenge von Tracking-Cookies zu akzeptieren, hatte noch vor wenigen Monaten ein unlösbares Problem: Während die Einwilligung mit nur einem Klick erfolgte, wurde einem bei Wahl der gut versteckten “Ablehnen”-Funktion der Zugang zur Webseite verwehrt. So wurden Nutzende, wie die Beschwerdeführerin Anfang März 2024, zur Einwilligung zum Tracking gezwungen. Auch der gesetzlich vorgesehene einfache Widerruf war nicht möglich. Mittlerweile wurde das System umgestellt. Es besteht nun die alternative Wahl, ein Bezahlabo abzuschließen (Pay or Okay).

Wiederholter Gesetzesverstoß. Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) ist nicht zum ersten Mal mit diesem Verstoß konfrontiert. noyb hat sich bereits 2022 bei der DSB über ein fast identisches Zwangsbanner auf profil.at beschwert. Die Behörde ordnete dem Nachrichtenmagazin daraufhin an, seine Webseite anzupassen und eine rechtskonforme Einwilligung einzuholen. Passiert ist das nie. Stattdessen entschied sich die Mediengruppe Kurier, zu der sowohl Profil als auch Kurier gehören, ihre Praxis auch auf kurier.at auszuweiten und die Entscheidung der DSB anzufechten. Es liegt noch kein endgültiges Gerichtsurteil vor.

DSGVO-Verstöße ohne Konsequenzen? Die Mediengruppe Kurier hat unterdessen trotz der Anordnung der Datenschutzbehörde weiter Einwilligungen erzwungen. Um dies zu verhindern, sollte die Datenschutzbehörde endlich von ihren Befugnissen Gebrauch machen und eine „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Geldstrafe verhängen. Sollte auch der zweite Verstoß gegen die DSGVO ohne Konsequenzen bleiben, könnte dies die Position der DSB nachhaltig schwächen.

Update 20. August 2024: Die DSB hat entschieden, dass Kurier tatsächlich unrechtmäßig persönliche Daten verarbeitet hat.