BeReal: Diese App akzeptiert kein Nein als Antwort

Forced Consent & Consent Bypass
 /  Thu, 12.12.2024 - 07:00

noyb hat heute eine Beschwerde gegen BeReal eingebracht. Die französische Social-Media-Plattform nutzt sogenannte Dark Patterns, um User:innen zur Einwilligung in Tracking zu drängen. Nach dem Öffnen der App wird man sofort mit einem Pop-up-Fenster konfrontiert und soll “Ja” oder “Nein” zur Verwendung persönlicher Daten für Werbezwecke sagen. So weit, so gut. In Wirklichkeit will BeReal eine bestimmte Entscheidung erzwingen: Klickt man einmal auf “Akzeptieren”, verschwindet das Banner für immer. Wagt man es hingegen, auf “Ablehnen” zu klicken, poppt das Banner jeden Tag erneut auf – und zwar bis User:innen am Ende widerwillig zustimmen.

A person holding a hammer tries to hit buttons labeled "NO", but doesn't manage to do it. Above, there is the slogan "Agree to tracking?"

BeReal – ein “echter” Einblick in dein Leben. Das Konzept von BeReal als Social-Media-Plattform ist einfach: Jeden Tag wird man zu einer zufälligen Uhrzeit dazu aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Minuten ein Foto mit der Front- und Rückkamera des Smartphones aufzunehmen. Erst im Anschluss darf man sehen, was die eigenen Freund:innen gerade tun. Dies soll garantieren, dass man einen “echten” Eindruck in das Leben von Menschen erhält. Damit will man ein Gegenstück zu den übermäßig perfekt kuratierten Inhalten auf Plattformen wie Instagram und Facebook bieten. Weltweit hat das mittlerweile mehr als 23 Millionen tägliche User:innen angelockt.

BeReal akzeptiert keine Ablehnung. Leider ist das nicht alles. BeReal versucht, seine Nutzer:innen zur Einwilligung ins Tracking zu drängen. Seit Juli 2024 werden europäische Nutzer:innen beim Öffnen der App mit einem Einwilligungsbanner konfrontiert. Auf den ersten Blick erweckt dieser zwar den Eindruck, als würde einem die App eine freie Wahl bieten. Es wird jedoch schnell klar, dass BeReal diese nicht wirklich vorgesehen hat: Wenn man der Verwendung persönlicher Daten für Werbung zustimmt, sieht man das Banner nie wieder. Wagt man es hingegen auf “Ablehnen” zu klicken, kehrt das Banner jeden Tag aufs Neue zurück. Dieses Vorgehen ist ein Paradebeispiel für sogenannte “Dark Patterns”. Diese zielen darauf ab, die Entscheidung von Nutzer:innen zu manipulieren und diese zur Einwilligung zu drängen.

Lisa Steinfeld, Datenschutzjuristin bei noyb: „Die Nudging-Taktik von BeReal ist besonders absurd. Wenn man erstmals mit dem Einwilligungsbanner konfrontiert wird, erhält man den Eindruck, dass die App die eigene Entscheidung tatsächlich respektiert – nur um dann herauszufinden, dass BeReal ein Nein als Antwort nicht akzeptiert. Es ist offensichtlich, dass BeReal versucht, die Nutzer:innen unter Druck zu setzen, damit sie dem Tracking zustimmen.“

Trügerisches Design. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat sich bereits in Richtlinien aus dem Jahr 2022 mit Dark Patterns befasst, die denen von BeReal ähneln. Wenn „Nutzer wiederholt zur Einwilligung aufgefordert werden, geben sie wahrscheinlich nach, weil sie es leid sind, die Anfrage bei jeder Nutzung der Plattform ablehnen zu müssen“, schreibt die Behörde. Mit anderen Worten: Die Einwilligung wird nicht freiwillig erteilt und ist daher ungültig.

Lisa Steinfeld, Datenschutzjuristin bei noyb: „Die DSGVO stellt unmissverständlich klar, dass eine Einwilligung nur dann gültig ist, wenn sie freiwillig erteilt wird. Leider scheint BeReal das nicht zu interessieren. Das Unternehmen übt lieber Druck auf die Menschen aus, damit sie ihre Einwilligung selbst dann erteilen, wenn sie eigentlich nicht getrackt werden wollen.“

Beschwerde in Frankreich eingebracht. noyb hat nun eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) eingebracht. BeReals täglicher Versuch, Nutzer:innen zur Einwilligung zu drängen, hat erhebliche Auswirkungen auf deren Verhalten. Eine unter diesen Umständen erteilte Einwilligung ist nicht freiwillig. Das bedeutet, dass sie nicht den Anforderungen von Artikel 4(11) DSGVO entspricht. noyb fordert BeReal dazu auf, seine Datenverarbeitung in Einklang mit den Gesetzesvorschriften zu bringen und die persönlichen Daten der Beschwerdeführerin zu löschen. Um ähnliche Verstöße in der Zukunft zu verhindern, schlägt noyb der CNIL nicht zuletzt die Verhängung einer Verwaltungsstrafe vor.