EU-Gericht: Irische Behörde muss noyb-Beschwerde untersuchen

Das Gericht der Europäischen Union hat heute entschieden, dass die irische Datenschutzbehörde (DPC) rechtswidrig gehandelt hat, als sie die Untersuchung einer noyb-Beschwerde ablehnte.  Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellte im Dezember 2022 fest: Meta hat die persönlichen Daten von Nutzer:innen ohne Einwilligung gemäß Artikel 6(1) DSGVO unrechtmäßig für Werbung verwendet. Der EDSA entschied außerdem, dass die irische Behörde auch die Verwendung sensibler Daten (Artikel 9 DSGVO) hätte untersuchen müssen. Die DPC weigerte sich, dieser verbindlichen Entscheidung nachzukommen. Stattdessen verklagte die DPC den EDSA vor den europäischen Gerichten. Das Gericht der EU hat die Klage der DPC nun abgewiesen. Der Fall kann nun vor dem EuGH angefochten werden.

General Court Ruling

Erste Stellungnahme. In einer ersten Stellungnahme zum Urteil des Gerichts äußert sich der Vorsitzende von noyb wie folgt:

Max Schrems, Vorsitzender von noyb: "Dieser Fall läuft bereits seit mehr als sechs Jahren, wobei sich die irische datenschutzbehörde weigert, Maßnahmen zu ergreifen. Das kommt der US-Big-Tech-Branche zugute. Wir freuen uns über die heutige Entscheidung des Gerichts, aber sie bedeutet auch, dass der Fall wieder bei Null anfängt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird es Jahre vor der DPC und vor den irischen Gerichten dauern. Die DPC ist ein Meister der grotesken Ausweichmanöver und Verfahrensschleifen mit der Folge, dass US-Big-Tech nie eine Strafe erhält."

Hintergrund. Dieser Fall basiert auf einer noyb-Beschwerde aus dem Jahr 2018. noyb ist keine Partei im Verfahren vor den EU-Gerichten.