Meta hat kürzlich damit begonnen, die persönlichen Daten von Europäer:innen für das KI-Training zu verwenden. Entgegen seiner DSGVO-Verpflichtungen hat Meta vorher keine Einwilligung eingeholt. Stattdessen beruft sich das Unternehmen auf ein „berechtigtes Interesse“, dass über dem Grundrecht auf Datenschutz stehe. Ein zentrales Argument für so ein „berechtigtes Interesse“ sind die vernünftigen Erwartungen der Betroffenen. Dies wirft die Frage auf: Wollen die Menschen das überhaupt? Um dies herauszufinden, hat noyb das Gallup-Institut mit einer Umfrage unter 1.000 Meta-Nutzer:innen in Deutschland beauftragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Fast 75% der Menschen von Metas Plänen gehört. Aber nur 7% wollen, dass ihre Daten für das KI-Training verwendet werden. Das bedeutet auch, dass mindestens 68 Millionen Menschen nie von der Änderung erfahren haben.

Fast niemand möchte seine Daten für Meta AI hergeben. Anstatt die betroffenen Personen gemäß Artikel 6(1)(a) DSGVO um ihre Einwilligung zu bitten, behauptet Meta einfach ein „berechtigtes Interesse“ gemäß Artikel 6(1)(f) DSGVO zu haben. Ein wichtiger Faktor zur Feststellung eines solchen „berechtigten Interesses“ ist die Prüfung der vernünftigen Erwartungen der Betroffenen. Um wissenschaftlich zuverlässige Daten über die Wünsche der Menschen zu erhalten, hat noyb das Gallup-Institut mit einer repräsentativen Studie unter 1.000 Meta-Nutzern in Deutschland beauftragt. Das Ergebnis ist eindeutig: 27% der Nutzer:innen haben noch nie von Metas Plänen gehört und hatten daher keine vernünftigen Erwartungen. Außerdem wollen nur 7% tatsächlich, dass ihre persönlichen Daten für das KI-Training verwendet werden.
Max Schrems, Vorsitzender von noyb: „Meta ist sich vermutlich bewusst, dass niemand seine Social-Media-Daten hergeben will, damit es einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen KI-Firmen erhält. Anstatt um eine Einwilligung zu bitten und ein „Nein“ als Antwort zu erhalten, hat das Unternehmen einfach entschieden, dass seine wirtschaftlichen Interessen über dem Recht auf Datenschutz von mindestens 274 millionen EU-Nutzer:innen steht.“

Meta hat sichergestellt, dass weniger als 50% die Warnungen sehen. Obwohl fast zwei Drittel (73%) der Befragten angaben, von Metas Ankündigung gehört zu haben, ist dies nicht den Bemühungen des Unternehmens selbst zu verdanken. Nur 40% der Instagram-Nutzer:innen erinnern sich an die In-App-Benachrichtitung, die in einem Benachrichtigungsmenü versteckt war. Ebenso erinnern sich nur 39% der Facebook-User:innen an die entsprechende E-Mail. Diese wurde mit einer Betreffzeile versehen, die geradezu darauf abzielte ignoriert zu werden. Mit zunehmendem Alter steigt das Bewusstsein außerdem drastisch an. Nur 21% der Befragten zwischen 16 und 30 Jahren erinnert sich an eine Benachrichtigung. Bei Personen über 60 Jahren sind es 48%. Wenn 73% von der Änderung gehört haben, bedeutet das aber auch, dass 27% nichts mitbekommen haben. Bei mindestens 274 Millionen Meta-Nutzer:innen heißt das, dass mindestens 68.5 Millionen Menschen trotz der großen öffentlichen Empörung nie bemerkt haben, dass Meta ihre Daten irreversibel in ein KI-System einzuspeist.

Männer wollen ihre Daten eher hergeben als Frauen. Interessanterweise gibt es auch geschlechtsspezifische Unternschiede in der Bereitschaft, Meta die eigenen Daten für das KI-Training bereitzustellen. 10% der Männer gaben an, dass sie wollen, dass Meta ihre persönlichen Daten in seine KI-Systeme einspeist. Unterdessen befürworteten dies nur 4% der Frauen.
Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei noyb: „Es gibt keine Hinweise darauf ,dass Meta die gesetzlichen Kriterien hinsichtlich der Information von Nutzer:innen erfüllt hätte. Das Unternehmen kann deshalb nicht davon ausgehen, dass die Betroffenen die vernünftige Erwartung hatten, dass ihre Social-Media-Daten für das KI-Training genutzt werden.“
Nicht nur rechtswidrig, sondern auch unerwünscht. Die Umfrageergebnisse ezeigen deutlich, dass die Menschen in Europa nicht wollen, dass Meta ihre persönlichen Daten in seine KI-Systeme einspeist. noyb hat Meta bereits ein Abmahnschreiben geschickt und prüft derzeit eine mögliche Verbandsklage. Meta würde dann auch für Schäden gegenüber den Verbraucher:innen haften. Bei einem immateriellen Schaden von € 500 pro Person würde das bei mindestens 274 Millonen Meta-Nutzer:innen rund € 137 Milliarden ausmachen.