Heute musste das Oberlandesgericht Köln über eine einstweilige Verfügung gegen Meta entscheiden. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Klage eingereicht. Sie argumentiert, dass Meta gegen die DSGVO verstößt, wenn es jahrzehnte an Nutzer:innendaten ohne Einwilligung für KI-Training nutzt.

Die VZ NRW hat ein "einstweiliges" Verfahren angestrengt, um Metas KI-Training zu verhindern, bevor ein normales Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann. Der Fall wurde gestern ad hoc vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt. noyb hat selbst nicht geklagt und ist nicht Partei in dem Verfahren in Deutschland, erwägt aber ähnliche Klagen auf EU-Ebene.
Max Schrems:"Wir sind etwas überrascht über den Ausgang des Verfahrens, da der Verstoß von Meta ziemlich massiv und offensichtlich ist. Allerdings muss man für eine einstweilige Verfügung viel mehr beweisen als in einem normalen Gerichtsverfahren. Auch wenn die einstweilige Verfügung nicht erlassen wurde, heißt das nicht, dass das Hauptverfahren nicht gewonnen werden kann. Während die VZ NRW ein Verfahren für Deutschland anstrengt, plant noyb ein Verfahren für die gesamte EU. Auch andere Organisationen erwägen in diesen Tagen eine Klage - die Sache ist für Meta also noch lange nicht erledigt. Sollte sich das Vorgehen von Meta am Ende als rechtswidrig erweisen, könnte das Unternehmen Schadenersatzforderungen von bis zu 400 Millionen europäischen Nutzer:innen ausgesetzt sein."
Neue Front: Hamburger Datenschutzbehörde hat "Dringlichkeitsverfahren" gegen DPC und Meta eingeleitet. Die Anhörung zeigte auch, dass die Hamburger Datenschutzbehörde (DPA) ein sogenanntes "Dringlichkeitsverfahren" gemäß Artikel 66 DSGVO gegen die irische DPC (die federführende Aufsichtsbehörde von Meta) und Meta eingeleitet hat. Dies würde die DPC dazu verpflichten, das KI-Training von Meta selbst zu stoppen - im Gegensatz zur derzeitigen Position der DPC. Die Hamburger Datenschutzbehörde wurde gebeten, sich dem deutschen Gerichtsverfahren anzuschließen und hat diesen jüngsten Schritt in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben.
Max Schrems: "Obwohl Meta in Deutschland einen vorläufigen Sieg errungen hat, hat sich der Kampf insgesamt vergrößert, wenn eine EU-Regulierungsbehörde gegen sie und ihre irische 'freundliche' Regulierungsbehörde vorgeht. Es ist interessant, dass das Gericht in Deutschland die Ansicht vertrat, Meta habe sich an die Leitlinien der EU-Datenschutzbehörden gehalten, während die Behörden selbst ein Dringlichkeitsverfahren einleiten."