Der norwegische Verbraucherschutzverband (Forbrukerrådet) und noyb haben heute eine Beschwerde gegen den norwegischen Nachrichtenverlag Schibsted eingereicht, weil dieser ein „Pay or Okay“-System eingeführt hat. Schibsted ist einer der größten Nachrichtenverlage in Skandinavien und besitzt bekannte Marken wie TV4, Aftenposten, Aftonbladet E24 und VG. Die Einführung von „Pay or Okay“ schafft einen gefährlichen Präzedenzfall für die freie Einwilligung in Skandinavien – und folgt dem Trend von Websites, eine „Gebühr“ für die Ablehnung von Online-Tracking zu verlangen.
Hintergrund. Im Laufe der letzten Jahre haben immer mehr Websites „Pay or Okay“-Systeme eingeführt, um ihre Zustimmungsquoten für das personalisierte Werbe-Tracking weit über die gesetzlich vorgesehene „freiwillige“ Einwilligung hinaus künstlich zu erhöhen. Dieser Trend wurde ursprünglich von Nachrichtenmedien im deutschsprachigen Raum losgetreten, inzwischen hat ihn aber sogar Meta für Instagram und Facebook übernommen. Im Wesentlichen zwingt diese Praxis Verbraucher:innen dazu, sich zwischen personalisierter Werbung und der Zahlung einer hohen Gebühr für deren Ablehnung zu entscheiden.
Abgesehen von einigen wenigen Websites in Dänemark war „Pay or Okay“ in Skandinavien bis Anfang dieses Jahres eher selten. Im März führte die schwedische Tochtergesellschaft des norwegischen Medienverlags Schibsted das System dann auf all ihren Websites ein. Darunter befinden sich sowohl große Zeitungen wie Aftonbladet, aber sogar auch das Fernsehprogramm. Nun hat Schibsted „Pay or Okay“ auch in Norwegen eingeführt, wo das Unternehmen einige der größten Nachrichtenmedien besitzt.
Finn Myrstad, Director of Digital Policy beim Norwegischen Verbraucherschutzverband: „Datenschutz ist ein Grundrecht – keine kostenpflichtige Premium-Option. Hier geht es um mehr als nur Werbung für Schuhe oder Fußballausrüstung. Diese Art des Trackings ermöglicht es, äußerst detaillierte Profile von uns zu erstellen: wie wir denken, uns verhalten und wie wir beeinflusst werden können, wenn wir am verwundbarsten sind.“
Nordkoreanische Zustimmungsquoten. Es ist allgemein bekannt, dass die sogenannten „Zustimmungsquoten“ in die Höhe schnellen, sobald Websites „Pay or Okay“ implementieren. Branchenpapiere zeigen, dass solche Systeme durchweg zu Einwilligungsquoten von etwa 99 % führen – während laut verschiedener Studien nur zwischen 0,16 % und 7 % der Menschen getrackt werden oder ihre Daten für personalisierte Werbung genutzt sehen wollen. Wenn mehr als 90 % der Nutzer:innen das Gegenteil von dem bekommen, was sie wirklich wollen, haben wir alles andere als eine echte Einwilligung im Sinne der DSGVO. Schibsted hat dies sogar selbst bestätigt: „Studien zeigen, dass, wenn man dies [die Verweigerung der Einwilligung; Anm.] zulässt, ohne im Gegenzug eine Zahlung zu verlangen, sehr viele Nutzer ablehnen werden“, sagte Fredric Karén von Schibsted Sweden in einem Interview mit SVT.
Max Schrems: „Die Verwendung von ‚Pay or Okay‘ führt zu einer Einwilligungsrate von über 99 %, obwohl nur die wenigsten Menschen online getrackt werden wollen. In Wirklichkeit führt ‚Pay or Okay‘ zu nichts anderem als nordkoreanischen Einwilligungsraten.“
Beschwerde in Norwegen. Die schwedische Datenschutzbehörde IMY hat seit der Einführung von „Pay or Okay“ schon mindestens 56 Beschwerden gegen Schibsted erhalten. Es ist also offensichtlich, dass den Menschen in Skandinavien dieses Thema sehr wichtig ist. noyb hat sich deshalb mit dem norwegischen Verbraucherschutzverband (NCC) zusammengetan, um gemeinsam eine Beschwerde bei der norwegischen Datenschutzbehörde einzureichen. Wir fordern die Behörde auf, die Rechtmäßigkeit von „Pay or Okay“ zu prüfen – und die Geschäftspraxis für rechtswidrig zu erklären. Da es sich eindeutig um eine systematische Praxis von Schibsted handelt, schlagen wir außerdem die Verhängung einer Geldbuße vor.
Joakim Söderberg, Datenschutzjurist bei noyb: „Die Ausbeutung von Grundrechten ist in Europa kein legitimes Geschäftsmodell. Wir hoffen, dass die norwegische Datenschutzbehörde unsere Sichtweise teilt und dass Schibsted dieses unpopuläre und rechtswidrige Vorgehen aufgibt.“