noyb-Sieg: €325 Millionen Euro Strafe gegen Google wegen "Spam-E-Mails" in Gmail

Forced Consent & Consent Bypass
 /  Thu, 04.09.2025 - 09:04

Vor mehr als drei Jahren hat noyb eine Beschwerde gegen Google eingereicht, weil das Unternehmen unerwünschte Werbe-E-Mails direkt in den Posteingang von Gmail-Nutzer:innen verschickt hatte. Entgegen dem EU-Recht hatte das Unternehmen die Betroffenen nie um ihre Einwilligung gebeten. So sieht es auch die zuständige französische Datenschutzbehörde (CNIL): Die CNIL hat nun eine Entscheidung veröffentlicht, in der sie sich auf die Seite von noyb stellt – und eine Geldstrafe von €325 Millionen Euro gegen Google verhängt.

Gmail Header

Als E-Mails getarnte Werbung. Google schickt Gmail-Nutzer:innen unerwünschte Werbung direkt in ihren E-Mail-Posteingang. Auf den ersten Blick sehen diese Nachrichten wie normale E-Mails aus, obwohl es sich in Wirklichkeit um Werbung handelt. Dieser Werbung haben die Betroffenen aber gar nie zugestimmt. Direkt an Nutzer:innen verschickte kommerzielle E-Mails stellen Direktmarketing dar und fallen unter die ePrivacy-Verordnung. Dies bedeutet, dass die Unternehmen zur Einholung einer Einwilligung verpflichtet sind. Dies wurde auch auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Dieser hat festgestellt, dass jede Werbung im Posteingang von Nutzer:innen der Einwilligungspflicht unterliegt.

Max Schrems, Vorsitzender von noyb: "Wir sind sehr froh über die Entscheidung der CNIL, Google für diesen eklatanten Verstoß gegen die DSGVO zu sanktionieren. Google hat versucht, Werbe-E-Mails in die Posteingänge von Gmail-User:innen einzuschleusen. Das ist nur mit vorheriger Einwilligung erlaubt – eine Tatsache, die die CNIL nun bestätigt hat."

CNIL stellt sich auf die Seite von noyb. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat sich nun auf die Seite von noyb gestellt und klargestellt, dass Google mit der Spam-Werbung in Gmail gegen seine Einwilligungspflichten nach EU-Recht verstößt. Darüber hinaus stellte die Behörde fest, dass Google es den Nutzer:innen bis Oktober 2023 zu schwer machte, bei der Einrichtung ihres Gmail-Kontos die Zustimmung zu Cookies zu verweigern. Die CNIL hat daher eine Geldstrafe von 325 Millionen Euro verhängt.

Nicht die erste CNIL-Strafe gegen Google. Vor dieser Entscheidung hatte die CNIL bereits im Dezember 2021 eine Geldstrafe in Höhe von 150 Millionen Euro gegen Google wegen Cookie-Verstößen verhängt. Außerdem wurde eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro basierend auf einer Beschwerde von noyb und La Quadrature Du Net verhängt. Grund dafür waren die unklaren Datenschutzhinweise von Google und die fehlende Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung.

Wie geht es weiter? Neben der Geldstrafe in Höhe von 325 Millionen Euro hat die CNIL Google angeordnet "Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzeige von Werbung zwischen E-Mails in den Postfächern der Nutzer des Gmail-Dienstes ohne vorherige Zustimmung einzustellen und sicherzustellen, dass die Nutzer bei der Erstellung eines Google-Kontos ihre gültige Zustimmung zur Platzierung von Werbe-Cookies geben." Google hat nun 6 Monate Zeit, das umzusetzen. Kommt das Unternehmen der Aufforderung nicht nach, muss es eine Strafe von €100.000 pro Tag der Verzögerung zahlen.

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