LinkedIn trackt Besuche auf Profilseiten. Wer sehen will, wer das eigene Profil besucht hat, muss aber bezahlen. Das Microsoft-Tochterunternehmen nutzt diese und weitere „Insights“ als Lockmittel für seine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft. Es ist unklar, ob dieses Tracking von Besucher:innen überhaupt legal ist. Was jedoch klar ist: Wenn diese Daten im Rahmen einer Premiummitgliedschaft angezeigt werden, müssten sie auch im Rahmen eines Auskunftsbegehrens nach Artikel 15 DSGVO zugänglich sein. Hier blockt LinkedIn allerdings ab – und verweist plötzlich auf angebliche Datenschutzbedenken, die nur bei einer gratis Auskunft bestehen sollen.
Daten verkaufen: Ja! Recht auf Auskunft: Nein! LinkedIn versucht konstant, den eigenen Nutzer:innen eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft schmackhaft zu machen. Beworben wird diese vor allem mit der Funktion, eine Liste alle Profilbesuche der vergangenen 365 Tage zu erhalten. Viele andere Anbieter versuchen ebenso, mit Nutzer:innendaten ein Premium-Produkt zu erschaffen. Dabei müssten derartige personenbezogene Daten nach EU-Recht eigentlich gratis zugänglich sein. LinkedIn kommt damit in ein rechtliches Dilemma: Die hinter einer Premiummitgliedschaft verborgenen Daten müssten auch im Rahmen einer kostenlosen Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO zur Verfügung gestellt werden.
LinkedIn trackt Profilbesuche. Grund dafür ist, dass es sich bei Besuchsdaten zu einem gewissen Grad um gemeinsame Daten von Besuchenden und Besuchten handelt. Solche Aktivitätsdaten werden oftmals auch ausgewertet, um die anzeigten Inhalte oder Werbungen zu personalisieren. LinkedIn erlaubt zwar ein Opt-out aus diesem Tracking, aber sieht keine aktive Einwilligung (Opt‑in) vor. Es ist daher fraglich, inwiefern die Aufzeichnung von Profilbesuchen überhaupt legal ist.
Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb: „Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die eigenen Daten gratis zu erhalten. Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn LinkedIn keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht.“
Datenschutz gegen Datenschutz. Besonders absurd ist, dass LinkedIn mit einem angeblichen „Datenschutzinteresse“ argumentiert, um das kostenlose Auskunftsrecht laut DSGVO zu verwehren. Entweder dürfen die Daten für niemanden zugänglich sein oder sie müssen - wenn für die besuchende Person klar ist, dass diese sichtbar sind - auch nach Artikel 15 DSGVO beauskunftet werden.
Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb: „Der Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter kann durchaus ein Grund sein, dass gemeinsame personenbezogene Daten nicht beauskunftet werden. Wenn ein Unternehmen aber nach einer entsprechenden Einwilligung gefragt hat und offensichtlich bereit dazu ist, dieselben Daten entgeltlich zur Verfügung zu stellen, hält dieses Argument nicht mehr.“
Grundrechte nach DSGVO als Geldquelle? Die DSGVO sieht diverse Rechte vor, damit Nutzer:innen in der Informationsgesellschaft Daten einsehen und ändern können. Unternehmen berechnen jedoch oft weiterhin Gebühren dafür. Egal ob es um Auskunftsersuchen bei einem Gläubigerschutzverband geht oder um die Richtigstellung von Namen auf Flugtickets. Diese Gebühren sind oft althergebracht - aber illegal.
Beschwerde eingereicht. noyb hat deshalb im Namen eines LinkedIn-Nutzers Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht und fordert die vollständige Beantwortung des Auskunftsersuchens. Außerdem schlägt noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.