Das Auskunftsrecht ist das am häufigsten ausgeübte Betroffenenrecht unter der DSGVO. Es ermöglicht den Zugriff auf die personbezogenen Daten, die Unternehmen über einen verarbeiten. Eine solche Auskunft ist oft Voraussetzung um überhaupt zu erfahren, ob falsche oder unrechtmäßig verarbeitete Daten vorliegen (und ob diese berichtigt oder gelöscht werden müssen). Eine neue Analyse von noyb-Fällen zeigt jedoch: Nur 16,5 % aller Auskunftsersuchen erhielten eine zufriedenstellende Antwort. 53,7 % der Antworten waren unvollständig und fast 30 % blieben schlichtweg unbeantwortet. Mit anderen Worten: Unternehmen lobbyieren in Brüssel für eine Einschränkung des Auskunftsrechts wegen angeblichen „Missbrauchs“ des Auskunftsrechts, obwohl das eigentliche Problem in der Missachtung der Gesetze durch diese Unternehmen liegt.
Kein „Missbrauch" durch Betroffene, sondern durch Unternehmen. Nach intensivem Lobbydruck (insbesondere seitens der deutschen Industrie) argumentiert die EU-Kommission in ihrem „Digital Omnibus“-Entwurf für eine Einschränkung der DSGVO-Rechte betroffener Personen. Allen voran soll das Auskunftsrecht (in Artikel 12(5) und Artikel 15 DSGVO) auf „datenschutzrechtliche Zwecke“ beschränkt werden. Begründet wird das mit einem angeblich weit verbreiteten „Missbrauch“ dieses Rechts. In der Praxis würde eine solche Einschränkung z.B. bedeuten, dass Arbeitgeber ein Auskunftsersuchen als "missbräuchlich" ablehnen könnten, wenn ein:e Arbeitnehmer:in es im Rahmen eines Arbeitskonflikts über unbezahlte Arbeitsstunden stellt um einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden zu erhalten. Dies würde eine massive Einschränkung der Betroffenenrechte bedeuten.
Max Schrems: „Die Europäische Kommission ist auf ein vielfach missbrauchtes Lobbying-Narrativ hereingefallen, wonach das Auskunftsrecht ständig ‚missbraucht‘ werde. Dabei sind es in Wirklichkeit vor allem Unternehmen, die gegen diese Gesetze verstoßen.“
Die Realität: 83,5 % der Auskunftsersuchen nicht ausreichend beantwortet. In Wirklichkeit ist das größte Problem mit dem Auskunftsrecht nicht „missbräuchliche“ Auskunftsersuchen, sondern die enorme Anzahl unvollständiger oder ausbleibender Antworten auf ebendiese. Deshalb drehen sich auch viele Beschwerden vor den Datenschutzbehörden um genau dieses Thema. Um einen besseren Einblick in den Umgang von Unternehmen mit dem Auskunftsrecht zu gewinnen, wurden 121 Auskunftsersuchen* im Zusammenhang mit noyb-Fällen analysiert. Die Ergebnisse sind eindeutig: Nur 16,5 % der Anfragen erhielten eine zufriedenstellende Antwort, während 53,7 % unvollständig waren – und fast 30 % überhaupt nicht beantwortet wurden. Insgesamt entsprachen 83,5 % der Antworten nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Unternehmen sammeln deine Daten, aber verweigern dir den Zugriff. Auffällig ist, dass viele der analysierten Aukunftsersuchen bei großen Tech-Unternehmen gestellt wurden. Diese verfügen in der Regel über automatisierte Tools zur Bearbeitung solcher Anfragen. Dennoch erhielten die meisten entweder eine unvollständige oder gar keine Antwort. Dieses Problem zieht sich durch alle noyb-Fälle – und die Ergebnisse wären für Betroffene ohne Rechtsvertretung oder der Möglichkeit, mehrmals nachzufassen, wahrscheinlich noch schlimmer. Ein gutes Beispiel für dieses Problem sind unsere Beschwerden gegen TikTok, AliExpress und WeChat: Trotz mehrerer Nachfragen infolge einer unvollständigen Antwort auf ein Auskunftsersuchen sind die Unternehmen der ursprünglichen Anfrage weiterhin nicht (vollständig) nachgekommen. Dadurch war es für die Betroffenen unmöglich zu überprüfen, ob ihre Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet wurden. Ein weiteres Beispiel ist unser Fall gegen den Werbebroker Xandr (eine Microsoft-Tochterfirma). Das Unternehmen hatte im Jahr 2022 eine erstaunliche Antwortquote von 0 % auf Auskunfts- und Löschanfragen.
Auskunftsersuchen stellen keine nennenswerte Arbeitslast dar. Gleichzeitig hat eine kürzlich veröffentlichte noyb-Umfrage verdeutlicht: Die Mehrheit (mehr als 70 %) der befragten Datenschutzbeauftragten sind der Ansicht, dass Betroffenenrechte – und insbesondere das Auskunftsrecht – keine nennenswerte Arbeitslast darstellen, aber ein nützliches Instrument zum Schutz der Rechte sind.
Noch nicht endgültig. Glücklicherweise sind die Vorschläge der EU-Kommission bisher nur genau das: Vorschläge. Der Digital Omnibus wird derzeit noch im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert und stößt bereits auf erheblichen Widerstand. noyb wird sich weiterhin für den Erhalt und die Stärkung der Betroffenenrechte einsetzen. Schließlich zeigt diese Analyse deutlich, dass es bereits jetzt an der Durchsetzung (und Einhaltung) des Auskunftsrechts mangelt. Eine weitere Einschränkung würde Millionen von Menschen in Europa schaden.
*Hinweis zur Methodik: Wir haben alle Auskunftsersuchen analysiert, die seit 2018 im Zusammenhang mit noyb-Fällen eingereicht wurden. Anschließend wurden maximal zwei Beschwerden pro Unternehmen berücksichtigt, um das Bild nicht zu verzerren. Damit blieben 121 Auskunftsersuchen übrig.