Richterin erlässt "Non-Urteil" in Facebook-Fall

Wed, 01.07.2020 - 00:49
Justizpalast

Eine Wiener Richterin fällte heute das erstinstanzliche Urteil (PDF) zu Facebook: Mit detaillierten Fakten zu Facebooks illegaler Datennutzung, aber keiner wirklichen Analyse zum Recht. Auf 39 Seiten finden sich nur 19 kurze Sätze zur DSGVO. Höhere Gerichte sollen wohl die kniffligen DSGVO-Themen übernehmen. Schrems nimmt es gelassen: "Ich freue mich, dass wir nach 6 Jahren vor dem Landesgericht nun endlich zu den Gerichten kommen, wo wir die wirklich wichtigen Punkte klären können."

Datenschutz? Das ist was für die Höchstgerichte! Die DSGVO ist mitunter schwere Kost für ungeübte Leser. Das hat sich wohl auch die zuständige Richterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gedacht. Schon in der Verhandlung verlautbarte die Richterin, dass sie sich auf die Fakten des Falls konzentrieren will, da die rechtliche Beurteilung, ob Facebook die DSGVO einhält ohnehin vor höheren Gerichten landen werde. Nun erging das "Urteil" (PDF) in diesem Fall. Mit 36 Seiten penibler Zusammenfassung der Fakten, aber nur gut zwei Seiten rechtlichen Ausführungen zur DSGVO.

Max Schrems, pro bono Vorsitzender von noyb.eu: "Die Richterin hat schon in der Verhandlung gesagt, dass sie sich auf die Fakten konzentriert, weil die knifflingen rechtlichen Fragen ohnehin von den höheren Gerichten geklärt werden. Die Entscheidung ist aber trotzdem etwas grotestk: Die illegalen Datenverarbeitungen von Facebook werden auf 36 Seiten beschrieben - aber nur in gerade 19 Sätzen werden fast alle Klagepunke pauschal abgewiesen. Nur eine volle Auskunft zu meinen Daten und € 500 symbolischen Schadenersatz soll ich bekommen. Mit den kniffligen Fragen ob das Vorgehen von Facebook nach der DSGVO legal ist, wollte sich die Richterin wohl einfach nicht beschäftigen."

Richterin sah sich zuvor sogar zwei Mal als "unzuständig". Seit 2014 läuft eine Klage zwischen Max Schrems und Facebook in Wien. Die gleiche Richterin hatte sich zuvor schon zwei Mal für "unzuständig" erklärt, was jedes mal vom Obersten Gerichtshof revidiert wurde und einmal sogar zu einer Vorlage zum EuGH führte. Die Richterin musste das Verfahren nun (in einer dritten Runde) tatsächlich inhaltlich führen. Die endlosen Versuche, sich mit dem Fall nicht zu beschäftigen, verschlangen mehrere Jahre und führten zu hohen Kosten.

Schrems: "Als normaler Bürger kann man es sich weder leisten noch hat man die Nerven, hier endlos zu prozessieren, damit überhaupt mal die Klage zugelassen wird. Als Betroffener hat man zunehmend das Gefühl, dass es einigen Entscheidungsträgern zu anstrengend ist, die DSGVO auch anzuwenden. Lieber schickt man die Bürger jeweils wo anders hin. Um ehrlich zu sein, bin ich hautpsächlich froh, mich mit diesen Blockadeversuchen nicht mehr beschäftigen zu müssen - auch wenn das Urteil nur proforma etwas zur DSGVO sagt. Nun sind eben die höheren Gerichte dran."

19 Sätze die zweifeln lassen. In jenen 19 Sätzen, in denen das Urteil die Klage nach der DSGVO "analysiert" (auf den letzten drei Seiten) findet sich jedoch einige Absurditäten: Facebook soll die DSGVO nicht brechen, weil die Nutzer einen "Datenverarbeitungsvertrag" eingegangen wären und damit wohl "selbst schuld" sind. Wer Brüche der DSGVO nicht hinnehmen will, soll eben das Konto kündigen. Gleichzeitig soll auch der Nutzer primär für die Verarbeitung seiner Daten zuständig sein - nicht Facebook. Bei "sensiblen" Daten z.B. Interesse an politischen Parteien oder sexueller Orientierung sieht das Urteil einfach keine solchen "sensiblen" Daten: Das Interesse an einer Partei oder am gleichen Geschlecht ließe nicht unbedingt auf die politische Überzeugung oder sexuelle Orientierung schließen.

Schrems: "Die wenigen Absätze, in dene das Urteil etwas zur DSGVO sagt, erklären wohl, warum man es schnell wieder bleiben hat lassen. Datenschutzexperten schütteln hier wohl nur den Kopf. Diesen paar Sätzen wird es wohl so ergehen wie den zwei Urteilen davor: Die oberen Instanzen werden sie um 180 Grad umdrehen."

Berufung wird eingebracht. Nachdem das Urteil auch festhält, dass Facebook alle Daten des Klägers herausrücken und symbolischen Schadenersatz leisten muss, gehen wir aktuell davon aus, dass beide Parteien eine Berufung vor dem Wiener Oberlandesgericht einbringen. Wir berufen jedenfalls.

Schrems: "Ich freue mich, dass wir nach 6 Jahren vorm Landesgericht nun endlich zu den Gerichten kommen, wo wir jene wirklich wichtigen Fragen auch inhaltlich klären können. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass wir einige Punkte auch vom Europäischen Gerichtshof abschließend geklärt bekommen. Damit könnte Facebook seine skurrilen Interpretationen der DSGVO europaweit nicht mehr anwenden und muss den Nutzern tatsächlich ihre Datenschutzrechte geben."