Gmail erstellt "Spam-E-Mails" trotz EuGH-Urteil
noyb.eu hat heute eine Beschwerde gegen Google bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) eingereicht. Der Tech-Riese hat wiederholt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Direktmarketing-E-Mails ignoriert und nutzte die E-Mail-Plattform Gmail, um unaufgefordert Werbe-E-Mails ohne gültige Zustimmung der Nutzer:innen zu versenden.
- Beschwerde bei der Fransösischer Datenschutzbehörde (EN)
- Beschwerde bei der Fransösischer Datenschutzbehörde (FR)
Werbung als Email getarnt. Google sendet Gmail-Nutzer:innen unerwünschte Werbe-E-Mails direkt in deren Posteingang. Diese Nachrichten sehen zwar wie normale E-Mails aus, sind aber in Wirklichkeit Werbung, der Nutzer:innen nie zugestimmt haben. Wenn kommerzielle E-Mails direkt versendet werden, gelten sie als Direktmarketing-E-Mails und fallen unter die ePrivacy Verordnung.
Google ignoriert EuGH-Urteil zur Posteingangswerbung. Das EU-Recht ist bereits eindeutig: Die Verwendung von E-Mails zum Zweck der Direktwerbung erfordert die Zustimmung der Nutzer:innen. Der Europäische Gerichtshof ging noch weiter und bestätigte, dass jede Werbung, die im Posteingang landet, wie Emails behandelt werden und somit von der Zustimmung einzelner Nutzer:innen abhängt. Demnach müssen Nutzer:innen freiwillig zustimmen, dass sie Werbung direkt in ihr Postfach erhalten; was Google eindeutig ignoriert.
"Der Gerichtshof war in dieser Angelegenheit ziemlich eindeutig: Wenn es wie eine E-Mail aussieht, wie eine E-Mail riecht, dann ist es eine E-Mail. Es scheint, dass Google dies ignoriert und weiterhin Spam an seine eigenen Nutzer sendet." - Eliška Andrš, Rechtsreferendarin bei noyb.eu
Zwei Arten von Spam? Während Google Mail die meisten externen Spam-Nachrichten erfolgreich in einem separaten Spam-Ordner filtert, werden die unerwünschten Spam-Nachrichten von Google direkt an den Posteingang der Nutzer:innen gesendet. Dadurch wird der Eindruck erweckt, dass diese E-Mails oder Dienste abonniert wurden, obwohl in Wirklichkeit keine Zustimmung der Nutzer:innen vorliegt.
"Es ist ganz einfach. Spam ist eine kommerzielle E-Mail, die ohne Zustimmung verschickt wird. Und sie ist illegal. Spam wird nicht dadurch legal, dass es von einem E-Mail-Anbieter erzeugt wird." - Romain Robert, Datenschutzjurist bei noyb.eu
CNIL verhängte bereits Geldstrafen gegen Google. Da diese Beschwerde auf der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und nicht auf der Datenschutz-Grundverordnung beruht, kann die französische Behörde (CNIL) direkt entscheiden und Google mit einer Geldstrafe verhängen, ohne mit anderen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten zu müssen. Die CNIL hat Google bereits im Dezember 2021 eine Geldstrafe von 150 Millionen Euro wegen cookie-Verstöße angeordnet und verhängte eine geldstrafe von 50 Millionen Euro auf der Grundlage einer noyb- und einer LQDN-Beschwerde wegen fehlender Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung.