CRIF ist eine der größten Kreditauskunfteien in Österreich. Sie hat ein weitgehend unbekanntes „Schattenmelderegister“ mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift zu fast allen Erwachsenen in Österreich aufgebaut. Diese Daten nutzt CRIF, um die Menschen mit einem Score zu bewerten. Für 90% der Betroffenen basiert dieser Score vor allem auf Adresse, Geschlecht und Alter. Obwohl diese Daten keinen echten Rückschluss auf die Bonität einer Person ermöglichen, entscheidet der CRIF-Score oft darüber, ob man einen Vertrag bei Mobilfunkern, Stromanbietern oder Banken erhält. Wir sind überzeugt, dass diese anlasslose Datensammlung und das Scoring von Menschen, zu denen keine bonitätsrelevanten Daten vorliegen, gegen die DSGVO verstößt. noyb bringt daher eine Unterlassungs- und Sammelklage auf Schadenersatz ein.
- Hier anmelden zur Sammelklage: crif.noyb.eu
- Hintergrund: Wie laufen die Datenflüsse im CRIF-Netzwerk?
- Liste der Datenlieferanten im CRIF-Netzwerk
- Liste der Unternehmen, die Daten von CRIF kaufen
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zum CRIF-Projekt (FAQs)
- Informationen zu noyb’s staatlicher Anerkennung als Qualifizierte Einrichtung
Was ist CRIF? Fast niemand hat bisher von der „CRIF GmbH“ gehört. Dennoch verfügt die Kreditauskunftei über die persönlichen Daten von Millionen Menschen in Österreich. Eine umfangreiche noyb-Recherche bestätigt: In ihrer Datenbank befinden sich Details wie Namen, Geburtsdaten und Wohnanschriften. Diese nutzt CRIF, um Menschen auf Anfrage mit einem Score zwischen 250 und 700 zu bewerten. Dabei hat CRIF bei gut 90% der Menschen in ihrer Datenbank gar keine Finanzinformationen. Der Score basiert bei ihnen lediglich auf Alter, Geschlecht und Anschrift. Mit der tatsächlichen Bonität einer Person – sprich ihrer Zahlungsfähigkeit und -willigkeit – hat er also wenig zu tun.
In der Praxis entscheidet der Score aber oft darüber, ob Konsument:innen einen Vertrag bekommen. Zu den größten Kunden von CRIF zählen Mobilfunker wie Magenta und Drei, Banken wie die Erste Bank und Santander, Energieanbieter wie der Verbund, Onlinehändler wie Zalando und der Zahlungsdienstleister Klarna.
Im Endeffekt hat CRIF also eine Art heimliches privates „Melderegister“ und Scoring-System aufgebaut, das potenziell massive Auswirkungen auf Millionen Menschen hat – meist ohne belastbare Daten zur tatsächlichen Finanzlage der Person.
Max Schrems, Vorsitzender von noyb: „CRIF hat sich die Daten von fast jeder Person in Österreich organisiert – und vergibt fragwürdige ‚Scores‘. Wir sind überzeugt, dass weder die Datensammlung noch das Scoring in dieser Form und in diesem Ausmaß legal sind.“
Mehrere Rechtsverletzungen. noyb ist der Überzeugung, dass diese anlasslose und geheime Anhäufung persönlicher Daten illegal ist, und zwar gleich aus mehreren Gründen: Ein Großteil der CRIF-Daten wurden ursprünglich für vollkommen andere Zwecke gesammelt. Sie kommen etwa vom Adresshändler AZ Direct (Teil des Bertelsmann-Konzerns), dem Compass Verlag und DPIT (ein weiterer Adresshändler). Laut Gewerbeordnung und inzwischen mehreren Gerichtsurteilen dürften diese Adresshändler Anschriften aber nur zu Marketingzwecken verkaufen – nicht für Bonitätsbewertungen. Weiters müsste CRIF alle betroffenen Personen über die Datenverarbeitung informieren. Das passiert jedoch nur im Ausnahmefall. Fast niemand hat jemals von CRIF gehört – oder davon, dass das Unternehmen Daten sammelt und Menschen „scored“. CRIF behauptet, es wäre zu umständlich, Leute aktiv zu informieren.
Außerdem hat fast niemand dieser Millionen betroffenen Menschen in Österreich eingewilligt, in der Datenbank gespeichert zu sein oder von CRIF bewertet zu werden. CRIF behauptet, es hätte ein „berechtigtes Interesse“, eine Datenbank zu jeder Person in Österreich aufzubauen, welches das Grundrecht auf Datenschutz von Millionen Personen übertrumpft. CRIF behauptet zudem, das Scoring sei nicht „maßgeblich“ für Entscheidungen von Unternehmen und brauche daher keine Einwilligung. noyb sieht das prinzipiell anders: ein privates „Schattenmelderegister“, bei dem Unternehmen sich einfach bedienen können und sich bei Vertragsentscheidungen auf fragwürdige Scores stützen, ist völlig unverhältnismäßig.
Max Schrems: „Wie kommt ein Unternehmen dazu, heimlich ein umfangreiches privates ‚Melderegister‘ aufzubauen und ungefragt Millionen Privatpersonen einen ‚Score‘ zur Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit zu verpassen? “
noyb ist daher aktiv geworden, um Betroffene vor diesen Praktiken zu schützen:
Schritt 1: Wir haben heute eine Unterlassungsklage eingebracht. noyb hat heute in seiner Funktion als staatlich anerkannte Qualifizierte Einrichtung eine Unterlassungsklage gegen CRIF eingereicht, um diesen Rechtsbruch in Zukunft für alle Betroffenen zu stoppen. Diese Klage stoppt auch die Verjährungsfrist und garantiert, dass weitergehende Ansprüche von Konsument:innen gegen CRIF erhalten bleiben.
Christian Wirthensohn, Partner bei TWP Rechtsanwälte und Klägervertreter: „Das neue Instrument der Verbandsklage auf Unterlassung erlaubt strukturellen Rechtsbruch zu beenden – ohne dass man tausende Einzelverfahren betreiben muss. Damit bekommt die DSGVO Zähne.“
Schritt 2: Sammelklage auf Schadenersatz. Aus rechtlichen Gründen muss der bisher erfolgte Schaden in einer getrennten Sammelklage (im Gesetz als „Abhilfeklage“ bezeichnet) eingeklagt werden. Hierzu muss sich jede:r Konsument:in anmelden und individuell beitreten. Im Erfolgsfall gehen wir von gut € 500 Schadenersatz für jede Person aus, die unrechtmäßig in der Datenbank gelandet ist, bzw. „gescored“ wurde. noyb übernimmt die Klagsführung und alle Kosten. Es gibt kein Risiko für Teilnehmende, da die gesetzlich vorgesehene Teilnahmegebühr (hier €39) nur bei Erfolg im Nachhinein mit dem Schadenersatz aufgerechnet wird. Die Abhilfeklage selbst wird dann in den nächsten Monaten – nach der Unterlassungsklage – eingebracht. Konsument:innen können sich ab sofort online unter https://crif.noyb.eu/ anmelden.
Längerer Rechtsstreit erwartet. noybs CRIF-Projekt ist eines der ersten Verfahren unter der Verbandsklagen-Richtlinie der Europäischen Union und die zwei Klagen gegen CRIF müssen gestaffelt eingebracht werden. Dabei fallen viele einzelne rechtliche Schritte an und das Gericht muss viele Umstände prüfen und bewerten. CRIF wird natürlich alle Möglichkeiten nutzen, um die Klagen zu stoppen. Wir gehen auch davon aus, dass etwa die Frage der Zulässigkeit der Abhilfeklage durch mehrere Instanzen gehen wird, bevor das Gericht den Schadenersatzanpruch der Konsument:innen inhaltlich prüft.