noyb-Sieg: DSB untersagt KSV1870 rechtswidrige Bonitätsbewertung

Credit Scoring
 /  Fri, 26.09.2025 - 07:00

noyb hat einen Sieg im Beschwerdeverfahren gegen die österreichische Kreditauskunftei KSV1870 und den Energieanbieter Unsere Wasserkraft errungen. Die österreichischen Datenschutzbehörde hat die vollautomatische Bonitätsprüfung des KSV1870 – wegen der der Beschwerdeführer keinen Energieliefervertrag abschließen konnte – für rechtswidrig befunden. Die DSB hat dem KSV1870 zudem untersagt, eine solche Bonitätsprüfung in Zukunft ohne der Einwilligung des Beschwerdeführers vorzunehmen. Nicht zuletzt hat die Behörde außerdem das intransparente Vorgehen der beiden Unternehmen gerügt. Diese müssen nun auch eine verständliche Erläuterung der getroffenen Entscheidungen bereitstellen.

Header KSV/Unsere Wasserkraft

Beschwerde gegen unzulässiges Kreditscoring. Vor etwa einem Jahr hat noyb eine Beschwerde gegen den KSV1870 und den Energielieferanten Unsere Wasserkraft bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Der von noyb vertretene Beschwerdeführer wurde ungefragt einer vollautomatisierten Bonitätsprüfung durch den KSV1870 unterzogen, die zu einer – ebenfalls vollautomatisierten Ablehnung – des Vertragsabschlusses mit Unsere Wasserkraft geführt hat. All das passierte ohne eine entsprechende Information des potenziellen Kunden. Dabei stellt die DSGVO unmissverständlich klar, dass vollautomatischen Entscheidungen mit solch weitreichenden Auswirkungen (mit wenigen Ausnahmen) grundsätzlich verboten sind.

Business as usual trotz klarer EuGH-Rechtsprechung. Hinsichtlich der automatisierten Bonitätsbewertungen durch Kreditauskunfteien hat der EuGH bereits 2023 klargestellt, dass ein solches Vorgehen unrechtmäßig ist. Im Urteil zu einem Fall gegen die deutsche Wirtschaftsauskunftei SCHUFA hat der EuGH festgehalten: Wenn Unternehmen das Ergebnis einer Bonitätsprüfung maßgeblich für Entscheidungen heranziehen, gilt bereits diese Bonitätsprüfung als grundsätzlich verbotene Entscheidung gemäß Artikel 22 DSGVO. Nur wenn besondere Voraussetzungen – etwa die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person – vorlägen, wäre eine solche Entscheidung ausnahmsweise zulässig.

Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb: „Das Erkenntnis der DSB wird hoffentlich dazu beitragen, den rechtswidrigen Praktiken in der Auskunfteienbranche einen Riegel vorzuschieben. Der EuGH hat bereits vor mehreren Jahren klargestellt, dass vollautomatische Bonitätsbewertungen in dieser Form unzulässig sind. Dies muss endlich auch in der Praxis ankommen."

DSB erteilt Verarbeitungsverbot. Die DSB hat nun klargestellt, dass das Vorgehen des KSV1870 gegen das Verbot der automatisierten Einzelfallentscheidung verstößt und dass die Auskunftei sich nicht an die damit verbundenen Transparenzverpflichtungen gehalten hat. Bemerkenswert ist, dass die DSB dem KSV nicht nur aufgetragen hat, eine verständliche Erläuterung der rechtswidrig getroffenen Entscheidung bereitzustellen. Die Behörde hat auch ein Verbot erteilt, zukünftig automatisiertes Bonitätsprüfungen mit den Daten des Beschwerdeführers durchzuführen, wenn dieser nicht dazu einwilligt.

Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb: „Wir begrüßen das vehemente Vorgehen der DSB in diesem Fall. Es zeigt, dass Unternehmen gründlich prüfen sollten, ob von ihnen vorgenommene automatisierte Entscheidungen mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar sind.“

Intransparentes Vorgehen durch Energielieferanten. Auch das Vorgehen des Energielieferanten Unsere Wasserkraft wurde von der DSB getadelt. Dieser hat im Zusammenhang mit der vollautomatisierten Ablehnung des Beschwerdeführers gegen seine Transparenzpflichten verstoßen. Wenn Unsere Wasserkraft weiterhin die Bonität seiner potenziellen Kund:innen prüfen möchte, bedarf es eine Anpassung der entsprechenden Prozesse, um diese in Einklang mit geltendem Datenschutzrecht zu bringen.

Die Entscheidung der DSB ist nicht rechtskräftig; noyb erwartet, dass die Verantwortlichen dagegen ein Rechtsmittel einlegen werden.

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