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Der irische DPC "befasst" sich mit 99,93% der DSGVO-Beschwerden, ohne Entscheidung?
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Spenden und andere Unterstützungsmöglichkeiten
Zwar ist noyb vor allem auf eine stabile, langfristige Finanzierung angewiesen, aber auch jede andere Art von Spende ist uns willkommen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu unserer Mission beizutragen.
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Ein Handy gekauft - einen Tracker bekommen: Beschwerde gegen Android Tracking ID
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EU-US-Transfers, eine Resolution - und ein dramatischer Abgang
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Verbotener Datenhandel zwischen Adressverlagen und Kreditauskunfteien
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Facebooks DSGVO-Etikettenschwindel erreicht Obersten Gerichtshof
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Sponsoring und Partnerschaften
Deine Organisation legt Wert auf Datenschutz und Privatsphäre und du möchtest unsere Arbeit unterstützen? Wir bieten drei Sponsoringpakete, besprechen aber gerne individuelle Pakete mit dir. Werde jetzt noyb-Partner oder -Sponsor und hilf uns bei der Wahrung des Rechts auf Privatsphäre.
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Dein Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen (Artikel 77)
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Dein Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20)
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Dein Recht auf Löschung (Artikel 17)
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Recht auf Berichtigung (Artikel 16)
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Dein Recht auf Widerspruch (Artikel 21)
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Traineeship / Rechtsreferendariat
Möchtest du noyb für einen Zeitraum von 4 bis 6 Monaten als Trainee oder Rechtsreferendar:in unterstützen? Wir sind jederzeit offen für Bewerbungen!
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Auskunftsrecht als Datenschutz-Boomerang bei Kreditauskunftei?
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Clearview AI in der EU illegal, aber nur begrenzte Löschungsanordnung
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Statement zum Europäischen Datenschutztag
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€10 Mio. Strafe für "Grindr" nach DSGVO-Beschwerde
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Luxemburgs Datenschutzbehörde weigert sich, US-Unternehmen die Zähne zu zeigen
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Datenübermittlung in die USA und unzureichende Cookie-Informationen: noyb bringt Beschwerde gegen das Europäische Parlament ein