"Privacy Shield 2.0"? Erste Reaktion von Max Schrems

25 Mär 2022

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich:

Insbesondere in Hinblick auf die EuGH-Urteile zu EU-US Datenübermittlungen und der Umsetzung durch Behörden erreichen uns leider vermehrt Unterstellungen und sogar Hassnachrichten - besonders von Personen aus dem professionellen Umfeld.

Es ist uns bewusst, dass diese Urteile des EuGH mitunter umstritten sind. Sie sind jedoch Resultat eines demokratischen und (wiederholten) rechtsstaatlichen Prozesses. Sie schützen Grundrechte, für die viele Menschen lange gekämpft haben. noyb wurde gegründet um diese Grundrechte zu schützen und wir werden uns auf diesem Weg nicht beirren lassen. Die Einhaltung der geltende Grundrechte und Gesetze ist die Basis jedes Rechtsstaats.

Nun wurde auch das bisher auf dieser Seite genutzte Bild in massiv verletzender und offensichtlich böswilliger Absicht genutzt, um uns nun sogar "Antisemitismus" zu unterstellen. Hierzu wurde das Bild (das wir seit 2016 nutzen und in unzähligen Vorträgen von Tausenden Menschen gesehen wurde und auch von zahlreichen Medien wiederholt übernommen wurde) erstmalig mit völlig abzulehnenden antisemitischen Illustrationen verknüpft. Diesem Vergleich fehlte jegliche Grundlage und er ist klar manipulativ. In der PR nennt man dieses Vorgehen "Reframing" - also die bewusste Änderung des Kontexts um eine völlig andere Bedeutung zu unterstellen.

Für uns stellt die Unterstellung des Antisemitismus ein Niveau dar, das wir bisher (auch in einer hitzigen Debatte) nicht für möglich gehalten hätten. Hervorzuheben ist dabei, dass der Urheber dieser Anschuldigungen wohl zumindest teilweise auch für Facebook und andere IT-Unternehmen Öffentlichkeitsarbeit betrieben hat.

Da wir uns weiter auf unsere inhaltliche und juristische Arbeit konzentrieren wollen, haben wir das Bild gelöscht um weiteren derartigen Unterstellungen jegliche Grundlage zu entziehen. Sollte sich irgendjemand tatsächlich an derartige Darstellungen erinnert gefühlt haben, entschuldigen wir uns natürlich für jeglichen solchen Eindruck.

Wir rufen jedermann zur Versachlichung in der Debatte über unser Grundrecht auf Datenschutz auf. Unsachliche Vergleiche mit dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte gehören nach unserer Ansicht nicht dazu.

"Privacy Shield 2.0" - Erste Reaktion von Max Schrems

Heute haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Biden ein neues System für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA angekündigt.

Einige Fakten vorab:

  • Es handelt sich nur um eine politische Ankündigung, nicht um einen Text, der analysiert werden kann.
  • Das meint die Kommission wohl auch mit einer "prinzipiellen Einigung". Juristen müssen weiterhin eine solide Lösung finden für diese politische Einigung.
  • Soweit noyb bisher informiert ist, plant die USA keine Änderungen ihrer Überwachungsgesetze, sondern lediglich Zusicherungen der Exekutive mittels "Executive Orders". Diese haben mitunter keine externe Wirkung und können nicht eingeklagt werden. Eine Lösung ist hier bisher nicht ersichtlicht.
  • Eine neue Vereinbarung wäre kein bilaterales Abkommen, sondern eine Exekutiventscheidung der Europäischen Kommission, die zunächst vom Europäischen Datenschutzausschuss geprüft werden müsste. Dieser Prozess kann erst nach Vorliegen eines Rechtstextes gestartet werden. Ein tatsächlicher "Angemessenheitsbeschluss" würde daher noch ein paar Monate dauern. Bis zu einem rechtlich verbindlichen Beschluss können sich Unternehmen nicht auf eine reine Ankündigung berufen um Daten in die USA rechtskonform zu übermitteln.
  • Eine Entscheidung kann schnell vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. noyb geht davon aus, dass jedes neue Abkommen, das die Anforderungen des EU-Rechts nicht erfüllt, innerhalb weniger Monate vor dem EuGH angefochten wird, z. B. durch zivilrechtliche Verfahren und einstweilige Verfügungen.
  • Insgesamt scheint diese Ankündigung ohne Text zu noch mehr Rechtsunsicherheit zu führen.

Statements von Max Schrems, Ehrenvorsitzender von noyb und Hauptkläger im Verfahren "Schrems I"und "Schrems II" vor dem EuGH:

"Wir hatten bereits 2015 ein rein politisches Abkommen, das keinerlei Rechtsgrundlage hatte. Wie es derzeit aussieht, könnten wir das gleiche Spiel jetzt ein drittes Mal spielen. Der Deal war offenbar ein Symbol, das von van der Leyen gewollt war aber keinen Rückhalt der Experten in Brüssel hat, da sich die USA nicht bewegt haben. Besonders empörend ist, dass die USA angeblich den Krieg gegen die Ukraine genutzt haben, um die EU in dieser Wirtschaftsfrage unter Druck zu setzen."

"Sobald der endgültige Text vorliegt, werden wir ihn zusammen mit unseren US-Rechtsexperten eingehend analysieren. Wenn er nicht im Einklang mit dem EU-Recht ist, werden wir oder andere ihn wahrscheinlich anfechten. Am Ende wird der Europäische Gerichtshof ein drittes Mal entscheiden müssen. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit innerhalb weniger Monate nach einer endgültigen Entscheidung wieder vor dem Gerichtshof landen wird".

"Es ist bedauerlich, dass die EU und die USA diese Situation nicht genutzt haben, um zu einem 'No-Spy'-Abkommen mit Basisgarantien unter gleichgesinnten Demokratien zu kommen. Kunden und Unternehmen drohen weitere Jahre der Rechtsunsicherheit."

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