noyb hat heute eine Beschwerde gegen das beliebte Online-Wörterbuch dict.cc eingebracht. Die DSGVO verlangt, dass eine Einwilligung freiwillig für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich erteilt wird. Beim Besuch von dict.cc werden Betroffene jedoch dazu gedrängt, mit einem Klick dem Online-Tracking von 1.741 (!) „Partnern“ zuzustimmen. Nutzende können dadurch unmöglich wissen, wer Zugriff auf die eigenen Daten hat und wie sie tatsächlich verwendet werden. Auch wenn dict.cc ein Extrembeispiel ist, sind Aufforderungen, blindlings das Recht auf Privatsphäre zugunsten unzähliger Dritter aufzugeben, leider ein weit verbreitetes Problem.
Hintergrund. Online-Werbeunternehmen stützen sich intensivst auf das Tracking von Surfgewohnheiten, Interessen, Interaktionen und Standortdaten. Diese Daten werden dann genutzt, um den Menschen personalisierte Werbung anzuzeigen. Laut EU-Datenschutzrecht ist Online-Tracking jedoch standardmäßig verboten. Unternehmen brauchen deshalb deine Einwilligung, bevor sie dich online tracken dürfen – was auch der Grund ist, weshalb wir überall Cookie-Banner sehen. Das Problem: Die meisten dieser Banner holen deine Einwilligung für Hunderte, wenn nicht Tausende Werbefirmen ein, die deine Daten untereinander weitergeben.
All das passiert zunächst für invasive Online-Werbung, allerdings werden die Daten oft auch von Datenbrokern für andere Zwecke weitergegeben und verkauft. Sogar Strafverfolgungsbehörden sowohl demokratischer als auch autoritärer Regierungen kaufen solche Daten zu Überwachungszwecken.
Keine informierte Einwilligung. Die Einwilligungsanfrage von dict.cc nennt derzeit 1.741 „Partner“, die Zugriff auf die persönlichen Daten und das Gerät von Nutzer:innen erhalten. Würde man alle Datenschutzerklärungen durchlesen, bräuchte man mindestens 170 Stunden (selbst wenn man sich pro Unternehmen nur 6 Minuten Zeit nimmt). Das ist mehr als eine ganze Woche für eine einzige Einwilligungsanfrage. Hinzu kommt außerdem, dass diese „Partner“ oft angeben, Daten nochmals weiterzugeben. Für den Beschwerdeführer und andere Website-Nutzende macht es diese Praxis unmöglich, die Folgen ihrer „Einwilligung“ zu verstehen. Diese gängige Praxis (siehe z. B. www.repubblica.it, www.bergfex.de, www.fifa.com) macht die Einholung einer „informierten Einwilligung“, wie sie die DSGVO vorschreibt, im Wesentlichen unvorstellbar.
Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb: „Es würde Tage oder sogar Wochen dauern, die Datenschutzerklärungen von 1.741 Unternehmen gründlich zu lesen und zu verstehen. Es ist lächerlich anzunehmen, dass man auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung treffen könnte.“
Beschwerde eingereicht. noyb hat nun eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingebracht, weil dict.cc die Daten des Beschwerdeführers ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet. In der Beschwerde wurde beantragt, dass die DSB das Online-Wörterbuch anweist, die unrechtmäßig verarbeiteten Daten zu löschen – und alle Empfänger der Daten über die Löschung zu informieren. Darüber hinaus schlägt noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falls kann die Behörde auch ein umfassenderes Verbot erlassen oder die Angelegenheit zur Stellungnahme an den Europäischen Datenschutzausschuss weiterleiten.
Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb: „Zuzustimmen, dass Tausende von „Partner“-Unternehmen deine personenbezogenen Daten nutzen, fühlt sich nicht nur falsch an – es ist es auch tatsächlich. Die Datenschutzbehörde muss dieser Praxis endlich ein Ende setzen.“