Streamingdienst DAZN brauchte fast 5 Jahre, um Auskunftsbegehren zu beantworten
Im Januar 2019 hat noyb zwei Beschwerden gegen DAZN eingereicht, weil der Streamingdienst die Auskunftsersuchen zweier Nutzer nicht beantwortete. Theoretisch sollten diese Fälle einfach zu lösen sein. In Wirklichkeit wurden sie aber erst im September 2023 – also nach mehr als 4,5 Jahren, der Einschaltung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts und dem Austausch zahlreicher Schriftsätze – abgeschlossen. Am Ende brauchte es eine gerichtliche Anordnung, damit DAZN die fehlenden Informationen ablieferte.
(Kein) Recht auf Auskunft. Kurz nachdem die DSGVO im Mai 2018 rechtswirksam wurde, stellte noyb das damit etablierte "Auskunftsrecht" auf den Prüfstand – und untersuchte, wie verschiedene Streamingdienste auf Auskunftsbegehren ihrer Nutzer:innen reagieren. Das Ergebnis war ernüchternd: Kein einziges Unternehmen hielt sich zur Gänze an das Gesetz, am wenigsten aber DAZN: Der Sport-Streamingdienst machte sich nicht einmal die Mühe, die im September 2018 eingereichten Anfragen zu beantworten. Das war der Startschuss für einen jahrelangen Rechtsstreit. noyb reichte Beschwerden gegen alle Unternehmen bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein.
Unverzüglich oder doch erst Jahre später? Das Auskunftsrecht (Artikel 15 der DSGVO) gibt Nutzer:innen das Recht, eine Kopie aller persönlichen Daten zu erhalten, die ein Unternehmen über sie gespeichert hat, ebenso zusätzliche Informationen über die Quellen und Empfänger:innen der Daten, den Zweck der Verarbeitung oder die Dauer der Datenspeicherung. Gemäß Artikel 12 der DSGVO müssen Unternehmen diese Informationen "unverzüglich und in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Erhalt der Anfrage" bereitstellen.
Fast fünf Jahre juristisches Gezerre. Die Beantwortung von Auskunftsbegehren sollte für Unternehmen eigentlich eine Routineübung sein. Im Fall von DAZN sah die Realität aber anders aus. Nicht nur mangelte es an DAZNs Bereitschaft, das Gesetz einzuhalten. Auch die zuständige österreichische Behörde wurde nicht aktiv. Am Ende musste in beiden Verfahren gegen DAZN das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingeschaltet werden, weil die DSB die Beschwerden nicht bearbeitete. Das Unternehmen konnte die Auskunftsbegehren dadurch jahrelang ignorieren. Die fehlenden Informationen lieferte DAZN nur häppchenweise und nach Austausch zahlreicher Schriftstücke zwischen noyb und DAZN während des Gerichtsverfahrens.
Marco Blocher, Datenschutzjurist bei noyb: "Es ist enttäuschend, dass Unternehmen Auskunftsbegehren noch immer ganz oder teilweise ignorieren können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Anstelle angemessener Geldbußen erhalten Unternehmen dutzende Chancen im Laufe jahrelanger Gerichtsverfahren. Ähnlich wie bei Strafzetteln könnten selbst kleine Bußgelder, die ohne viel Aufhebens verhängt werden, zu einer viel besseren Einhaltung der Gestzen führen. Das würde allen eine Menge unnötiger Arbeit ersparen."
Ende gut, alles gut? Am 6. September 2023 entschied das BVwG schließlich, dass DAZN nach und nach alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat – mit Ausnahme der Kontaktinformationen der Empfänger:innen der Nutzer:innendaten. Eine Woche später stellte DAZN diese Informationen schließlich zur Verfügung. Damit dauerte es letztendlich fast fünf Jahre, um das Auskunftsrecht der Nutzer:innen durchzusetzen – obwohl die DSGVO vorschreibt, dass einem Auskunftsbegehren innerhalb eines Monats nachzukommen ist. Die Fälle verdeutlichen einmal mehr, wie schwierig die Durchsetzung von Datenschutzrechten in der Praxis ist. DAZN ist kein Einzelfall. Ungefähr 400 unserer Fälle sind seit mehr als zwei Jahren anhängig.