Facebook-Zeugin: 9 ½ Stunden „nicht viel Ahnung“

Wed, 26.02.2020 - 13:39
Justizpalast

Nach über 9 Stunden hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGfZRS) Wien gestern die mündlich Verhandlung im Datenschutzprozess gegen Facebook geschlossen. Das Urteil ergeht schriftlich in den nächsten Monaten. Die Zeugin von Facebook (Cecilia Alvarez) betonte zwar gebetsmühlenartig, dass Datenschutz auf Facebook leicht verständlich wäre – bei konkreten Fragen verstand jedoch anscheinend selbst die Vertreterin von Facebook nicht was die Plattform mit den Daten tut. Auf Fragen des Klägers gab es primär irrelevante Ausflüchte. Schrems: „Es war herrlich zu sehen, wie Facebook sagt jeder Nutzer hat ja bewusst der Datennutzung zugestimmt – ihre Oberdatenschützerin aber selbst kinderleichte Fragen nicht beantworten konnte. Am Ende bleibt übrig, dass Facebook nicht erklären kann oder will was sie mit den Nutzerdaten tun.“

Löschen? Daten? Passwörter? Offen blieb etwa was Facebook unter „löschen“ versteht. In vielen Fällen scheinen die Daten auf Facebook weiter gespeichert zu bleiben und nur „versteckt“ zu werden, wann genau konnte Alvarez nicht sagen. Auch welche Daten genau gespeichert werden weiß die Facebook-Zeugin leider nicht. Nur wenn die Beweise erdrückend waren, musste sie etwa zugeben, dass Facebook die gelöschten Passwörter von Nutzern weiter speichert – zumindest 8 Jahre lang. Andere relevante Punkte scheinen mittlerweile unstrittig, so gab Facebook auf Nachfrage zu, Daten von Partnern über jeden User zu sammeln – auch ohne Zustimmung. Schrems Anwältin Katharina Raabe-Stuppnig: „Die Zeugin war geladen um für Facebook auszusagen. Wir haben unsere Beweise ohnehin auch fast alle schriftlich vorgelegt. Wenn die Hauptzeugin von Facebook nun keine Angaben machen kann, kann das kaum zu unserem Schaden sein. Wir sind jedenfalls zufrieden mit dem Verlauf.“

Facebook-Anwälte: Von Selbstschädigung bis wirtschaftlich unmöglich den Datenschutz einzuhalten. So wenig konkretes von der Zeugin zu erfahren war, umso mehr sorgten die (nun schon dritten) Anwälte von Facebook für Unterhaltsames: Sie argumentierten etwa, die Nutzer hätten keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Datenschutzverletzungen, weil sie sich durch die Nutzung von Facebook bewusst selbst schädigen. Auch die Behauptung, dass Facebooks Tracking-Cookies überhaupt nicht unter das Datenschutzrecht fallen war eher skurril. Den Vogel schoss jedoch die Argumentation ab, dass eine Einhaltung der Ansprüche eines Nutzers nach der DSGVO wirtschaftlich nicht zumutbar wäre – gerade hat Facebook neue Rekordgewinne vermeldet.

Nächste Schritte: Urteil und Berufungen. Die mündliche Verhandlung wurde gestern geschlossen. Das Urteil ergeht in den nächsten Wochen oder Monaten schriftlich. Schon während der Verhandlung waren sich alle Parteien einig, dass in diesem Fall Berufung beim Oberlandesgericht Wien (OLG) und beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingelegt wird. Hier wird jedoch fast nur noch über Rechtsfragen entschieden werden – eine weitere mündliche Verhandlung und neue Zeugen sind nicht mehr möglich. Sehr wahrscheinlich wird eines der Gerichte wohl auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen um strittige Datenschutzfragen dort klären zu lassen. Das Verfahren läuft bisher seit über 5 Jahren.