Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben mittlerweile ihre Änderungsvorschläge zum Kommissionsentwurf für eine DSGVO-Verfahrenversordnung veröffentlicht. Wir haben die beiden Fassungen analysiert und einen ersten Überblick (Video und Folien) erstellt.
Hintergrund. Die DSGVO sieht vor, dass die Datenschutzbehörden verschiedener Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Beschwerden und der Durchsetzung des Gesetzes gegenüber internationalen Unternehmen zusammenarbeiten. Die Behörden agieren allerdings im Rahmen sehr unterschiedlicher nationaler Verfahrensgesetze. In einigen Mitgliedstaaten gibt es nicht einmal ein kodifiziertes Verfahren. Auch die DSGVO liefert wenig Klarheit bei diesen verfahrensrechtlichen Aspekten.
Im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission deshalb eine neue Verordnung vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zu erleichtern. Der Vorschlag wurde jedoch von vielen Seiten für seine mangelnde rechtliche Qualität kritisiert, da er Befugnisse von den betroffenen Behörden auf die federführenden Behörden verlagert und viele grundlegende Probleme nicht wirklich anspricht.
Ursprünglicher Vorschlag und Änderungsanträge. Im Rahmen des üblichen EU-Gesetzgebungsverfahrens haben das Europäische Parlament (unter Leitung des LIBE-Ausschusses) und der Rat (mit Vertretern aus jedem EU-Mitgliedstaat) nun je eine geänderte Fassungen des Kommissionsvorschlags vorgelegt:
- Text der EU-Kommission
- Änderungsanträge des Europäischen Parlaments
- Änderungsanträge des Rats der Europäischen Union
Die Präsentation aus dem Video ist auch hier zu finden:
Im nächsten Schritt müssen diese beiden Fassungen zu einem Text zusammengeführt werden - eine große Herausforderung, die im sogenannten "Trilog" bewältigt werden soll.
Alles in allem sind wir der Meinung, dass die Versionen des Parlaments und des Rates aus politischer Sicht in die gleiche Richtung gehen. Allerdings verfolgt die Version des Parlaments einen klareren Ansatz und verzichtet auf unnötige Schritte. Der Rat hat primär Elemente zum Kommissionsvorschlag hinzugefügt, was ihn teilweise noch komplizierter macht.
In den kommenden Wochen werden wir ein zweites Video über das Verfahren nach Artikel 65/66 und einen vollständigen schriftlichen Vergleich veröffentlichen.