Im Jänner 2019 reichten wir Beschwerden gegen acht Streaming-Dienste ein, weil diese nur unzureichend auf eine simple Auskunftsanfrage reagierten. Das Auskunftsrecht ist eines der grundlegendsten Rechte der DSGVO ermöglicht den Nutzer:innen herauszufinden, welche Daten ein Unternehmen über sie hat und wie diese verwendet werden.
Genau zweieinhalb Jahre nach unseren ersten Beschwerden ist die mangelnde Einhaltung der DSGVO immer noch offensichtlich: Nur eine der acht Beschwerden wurde gelöst - jedoch nur nachdem noyb eine Säumnisbeschwerde bei Gericht gegen die zuständige Behörde eingereicht hat. Die restlichen sieben Fälle sind immer noch nicht entschieden. Ein Fall wurde sogar von den Behörden buchstäblich verloren.
Außerdem versäumen es die zuständigen Behörden, einen konkreten Statusbericht über die eingebrachten Beschwerden zu liefern. noyb fragt regelmäßig bei den Behörden nach, erhält aber nur leere Versprechen zurück. Zweieinhalb Jahre sind kein angemessener Zeitrahmen bis Nutzer:innen ihre Rechte anwenden können. Während die DSGVO Nutzer:innen das Recht auf Privatsphäre verspricht, scheinen viele zuständige Behörden nicht in der Lage zu sein, die DSGVO durchzusetzen. noyb wird weiterhin daran arbeiten, dass alle Personen ihre Rechte unter der DSGVO anwenden können.