Beschwerden nicht bearbeitet: noyb zieht gegen schwedische Behörde vor Gericht

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 /  Mon, 12.08.2024 - 07:00

Entgegen geltendem EU-Recht weigert sich die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) regelmäßig, Beschwerden ordnungsgemäß zu bearbeiten. Selbst nach einem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Schweden leitet die IMY die Beschwerden häufig einfach an den Beschwerdegegner weiter - und schließt den Fall ohne richtige Ermittlungen ab. Die DSGVO legt jedoch eindeutig fest, dass die Behörden eingelangte Beschwerde nicht nur bearbeiten, sondern auch Abhilfe schaffen müssen. noyb zieht nun gegen die IMY vor Gericht, um sicherzustellen, dass die Behörde ihren Verpflichtunge nachkommt.

The IMY doesn't properly deal with complaints

IMY ist kein "Ombudsmann". Schweden hat der Welt das Wort "Ombudsmann" geschenkt. Allerdings haben die schwedischen Ombudsleute eine Besonderheit: Es liegt ganz in ihrem Ermessen, wie sie mit einer Beschwerde umgehen. Wenn sie wollen, könne sie diese einfach wegwerfen – und sie werden es definitv auch tun. EU-Recht verpflichtet Datenschutzbehörden jedoch dazu, das Grundrecht auf Datenschutz aktiv durchzusetzen. Das bedeutet, dass Behörden nicht nur jede einzelne Beschwerde bearbeiten, sondern auch Abhilfe schaffen müssen. Dennoch verhält sich die schwedische Datenschutzbehörde (genannt "IMY") weiterhin wie ein schwedischer Ombudsmann.

Max Schrems: "Sechs Jahre nach Einführung der DSGVO tun die Behörden immer noch so, als könnten sie sich aussuchen, ob Menschen ihre Rechte durchsetzen. Das EU-Recht verlangt, dass allen Beschwerden nachgegangen und jeder DSGVO-Verstoß behoben wird. Die IMY scheint zu vergessen, dass sie eine Durchsetzungsbehörde ist."

Die IMY ignoriert weiterhin ihre Verpflichtungen. In der Vergangenheit erkannte die IMY nicht einmal an, dass Beschwerdeführer:innen ein Recht auf Einspruch gegen ihre Entscheidungen haben. Das hat sich im November 2023 geändert. Damals entschied das Oberste Verwaltungsgericht Schwedens (HFD), dass Beschwerdeführer:innen, ein Recht auf eine Entscheidung haben. Demnach sind Beschwerden nicht nur Informationen, mit denen die IMY nach eigenem Ermessen verfahren kann. Stattdessen gibt es ein Recht auf Bearbeitung der eigenen Beschwerde.

Die IMY leitet Beschwerden einfach weiter. Seit dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs fügt die IMY ihren (Nicht-)Entscheidungen einfach ein "Beschwerdeformular" bei. Saubere Ermittlungen sucht man allerdings weiterhin vergeblich. Stattdessen leitet die Behörde die Beschwerde einfach an den Beschwerdegegner weiter und schließt den Fall dann sofort ab. Dies geschah auch in jenem Fall, der noyb's aktuellem Verfahren gegen die IMY vorausging. Die Behörde leitete die Beschwerde einer betroffenen Person über ein aufgezeichnetes Telefongespräch ohne Untersuchung an den Beschwerdegegner weiter.

Max Schrems: "Das IMY scheint ihre Rolle mit der der Post zu verwechseln. Die bloße Weiterleitung von Dokumenten würde keine weitere teure und unabhängige Behörde erfordern. "

Klare Urteile des höchsten EU-Gerichts. In mehreren Fällen (siehe C-311/18, C-26/22 und C-64/22) hat der Europäische Gerichtshof eindeutig festgestellt, dass Datenschutzbehörden alle Beschwerden mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten müssen. In einem anhängigen Verfahren (siehe C-768/21) hat der Generalanwalt diese Verpflichtungen weiter präzisiert.

Max Schrems: "Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass nationale Datenschutzbehörden Beschwerden umfassend untersuchen und die notwendigen Schritte unternehmen müssen, um den Rechtsverstößen Einhalt zu gebieten. Es gibt keinen Grund, warum die Menschen in Schweden nicht die gleichen Rechte haben sollten wie alle anderen in der EU."

noyb legt Einspruch ein. Überraschenderweise hat das zuständige schwedische Gericht in erster Instanz (Förvaltningsrätten i Stockholm) dem Ansatz der IMY zugestimmt. Daher hat noyb nun Berufung beim Gericht der zweiten Instanz (Kammarrätten i Stockholm) eingelegt, um sicherzustellen, dass das Recht auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung jeder Beschwerde auch in Schweden durchgesetzt wird.

Max Schrems: "Wenn nötig, werden wir die Angelegenheit erneut vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Aber wir erwarten, dass die schwedischen Gerichte das EU-Recht befolgen und sicherstellen, dass die IMY seine Arbeit macht."