Der österreichische Oberste Gerichtshof hat nun abschließend alle Versuche von Facebook, eine Musterklage zu grundsätzlichen Datenschutzfragen in Wien zu blockieren, zurückgewiesen. Im finalen Beschluss (Link) weist das österreichische Höchstgericht alle Einwände von Facebook zurück.
Zuvor stelle Facebook in Frage, ob man in Österreich seine Rechte nach der DSGVO auch vor den Gerichten geltend machen kann. Das Landesgericht Wien hatte das zuvor verneint und sich für unzuständig erklärt. Das Oberlandesgericht und der Oberste Gerichtshof stellen nun klar, dass jede und jeder seine Rechte vor Gericht geltend machen kann. Hintergrund war § 29 DSG, den Facebook derart interpretiere, dass nur die Datenschutzbehörde, aber keine Gerichte zuständig wären.
Max Schrems (Kläger und ehrenamtlicher Vorstand des Datenschutzzentrums noyb): „Ich freue mich sehr, dass wir diese Grundsatzfrage klären konnten. Es ist für alle Österreicher wichtig, dass der OGH nun klargestellt hat, dass man sein Recht auf Datenschutz auch einklagen kann. Wir hoffen nun auf ein zügiges Verfahren, nachdem der Fall nun schon seit gut 5 Jahren anhängig ist.“
Für Facebook läuft es gerade nicht gut vor den Höchstgerichten: Vor nicht mal zwei Wochen hatte der irische Supreme Court einen Versuch von Facebook, ein anderes Verfahren zu blockieren, in einem anderen Fall final abgewiesen (Reuters).
Nächster Schritt: Verfahren zu Facebooks DSGVO-Konformität
Facebook wird unter anderem die Verwendung ungültiger Datenschutzbestimmungen, die fehlende Zustimmung zur Datennutzung oder die unrechtmäßige Verarbeitung und Weitergabe von Daten vorgeworfen. Damit wird prinzipiell die Einhaltung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geprüft.
Schrems: „Wenn wir auch nur Teile des Falles gewinnen, müsste Facebook sein Geschäftsmodell wohl erheblich anpassen. Dass es auch nur zu einem solchen Prozess kommt, wollten sie natürlich mit allen Mitteln verhindern und blockierten das Verfahren seit gut 5 Jahren.“
OGH: Nationale Regelungen müssen DSGVO weichen
In seiner Entscheidung macht der OGH auch klar, dass nationale Alleingänge im Datenschutz prinzipiell nicht mehr möglich sind. Eine Einschränkung der DSGVO durch österreichisches Recht hat der OGH prinzipiell verworfen. Die vergangene österreichische Regierung hat jedoch mit Slogans wie „Informieren statt Strafen“ versucht, die DSGVO vermeintlich einzuschränken.
Schrems: „Gerade die letzte Regierung hat zahlreiche vermeintliche Einschränkungen der DSGVO erlassen. Der OGH sagt nun vollkommen klar, dass nationales Recht unanwendbar ist, wenn es der DSGVO nicht entspricht. Das kann zum Beispiel für Adressverlage oder Kreditauskunfteien große Auswirkungen haben, die sich oft noch auf Gesetze aus den 90ern berufen.“
Eckpunkte
- Link zum Urteil (PDF)
- Revisionsrekurs von Facebook durch den OGH endgültig abgewiesen
- Verfahren kann nun vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen starten
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