Jahresbericht 2024 jetzt veröffentlicht!

Thu, 31.07.2025 - 07:00

Fast sieben Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO ist noyb weiterhin eine der führenden europäischen Kräfte, die sich für das Grundrecht auf Datenschutz einsetzt. Bis heute hat unsere juristische Arbeit zu Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt €1,69 Milliarden geführt. Unsere Erfolge im Jahr 2024 beweisen erneut, dass wir etwas bewirken können: Neben der Einreichung von 36 neuen Beschwerden haben wir auch eine Reihe neuer Entscheidungen von Behörden und sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwirkt.

Annual Report 2024

Unsere Fälle im Jahr 2024. Zu den wichtigsten Fällen im Jahr 2024 gehören noyb's erste Beschwerden gegen die Pläne von Meta und Twitter (X), persönliche Daten europäischer Nutzer:innen unrechtmäßig für das KI-Training zu verwenden. Im Juni 2024 reichten wir elf Beschwerden gegen Meta ein, was dazu führte, dass Meta diese Pläne vorläufig stoppte. Im August folgten neun Beschwerden gegen sehr ähnliche KI-Pläne von Twitter.

Darüber hinaus haben wir uns weiterhin mit Themen wie dem unrechtmäßigen Credit Scoring befasst und Beschwerden gegen Microsoft in Schulen, Werbetracking in Google Chrome und gegen das EU-Parlament wegen eines massiven Datenlecks eingereicht.

Gerichtsurteile und Geldstrafen. Im Jahr 2024 haben wir auch eine Reihe neuer Entscheidungen von Behörden und sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwirkt. Unter anderem stellte die niederländische Datenschutzbehörde fest, dass Netflix seine Kund:innen nicht klar genug darüber informiert hat, was genau mit ihren persönlichen Daten passiert. Der Streaming-Anbieter erhielt eine Geldstrafe von € 4,75 Millionen. Darüber hinaus gab der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) noyb recht und entschied, dass die EU-Kommission unrechtmäßiges politisches Microtargeting einsetzte.

Zu guter Letzt hat der Europäische Gerichtshof (in seinem Urteil C-446/21) eine Klage gegen Meta in Bezug auf den Facebook-Dienst vollumfänglich unterstützt. Das Gericht entschied über zwei Teilfragen: Erstens, muss die Nutzung personenbezogener Daten für Online-Werbung massiv eingeschränkt werden. Zweitens, können nicht schon wegen der öffentlichen Erwähnung von sensiblen Informationen jegliche anderen sensiblen Daten rückwirkend für Werbung verwendet werden.

noyb ist jetzt befugt, kollektive Rechtsschutzverfahren einzuleiten. Seit 2024 ist noyb in Österreich und Irland als "Qualifizierte Einrichtung" zugelassen. Das ermöglicht uns, Unterlassungsklagen und Rechtsbehelfe wie Sammelklagen zu erheben. Dies bringt für eine kleine Organisation wie noyb große organisatorische, technische und auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Dennoch sind wir überzeugt, dass kollektive Rechtsmittel ein wichtiger Baustein sind, um gegen vorsätzliche DSGVO-Verstöße in großem Maßstab vorzugehen.

Vielen Dank für die Unterstützung! Ohne unsere mehr als 5.250 Fördermitglieder, institutionellen Mitglieder und jede einzelne Person, die an noyb spendet, wäre unsere Arbeit nicht möglich. Wir wissen diese Unterstützung sehr zu schätzen, insbesondere in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Eure Großzügigkeit und Engagement ermöglichen es uns, unsere Arbeit fortzusetzen und einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung unserer digitalen Rechte zu leisten.

Alle Details über unsere neuen und laufenden Projekte, unsere Finanzen und Pläne für 2025 sind in noybs Jahresbericht 2024 zu finden!

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