5 Jahre Rechtsstreit: Meta wechselt offenbar zu "Einwilligung" für verhaltensbezogene Werbung
Nach mehr als fünf Jahren umfangreicher Rechtsstreitigkeiten von noyb, dem deutschen Kartellamt und Entscheidungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) scheint Meta endlich die EU-Datenschutzvorschriften einzuhalten. Das Unternehmen hat angekündigt, dass es seine Nutzer in Zukunft um ihre Zustimmung bitten wird, bevor es verhaltensbezogene Werbung anzeigt. Es ist unklar, ob Meta die Zustimmungspflicht vollständig umsetzt. noyb wird rechtliche Schritte einleiten, sollte Meta die DSGVO weiterhin nicht vollständig umsetzen.
- Facebook-Update vom 1. August
- CJEU erklärt Meta/Facebook's GDPR-Ansatz weitgehend für illegal
- EDPB-Entscheidung verbietet Meta die Verwendung personenbezogener Daten für Werbung
- Bericht im Wall Street Journal
Meta könnte endlich einknicken. Meta hat am Dienstag angekündigt, die Rechtsgrundlage für die "Verarbeitung bestimmter Daten für verhaltensbezogene Werbung" in der EU und der Schweiz von "berechtigtem Interesse" auf "Einwilligung" zu ändern. Es bleibt abzuwarten, was das im Detail bedeutet, abder dieser Schritt könnte endlich einen Fortschritt in Sachen Datenschutz von Nutzer:innen mit sich bringen. Je nachdem wie Meta den Wechsel umsetzen wird, könnten in der EU lebende Menschen erstmals etwas Kontrolle über ihre Daten erhalten.
Kein Ausweg. Während die PR-Abteilung des Social-Media-Konzerns von einer angeblich neuen DSGVO-Auslegung durch die irische Datenschutzbehörde spricht, wegen der man sich zu einer Anpassung entschieden habe, ist die Realität für Meta deutlich unangenehmer. Nach zwei noyb-Beschwerden aus dem Jahr 2018 entschied der EDPB Anfang des Jahres, dass es Meta untersagt ist, personenbezogene Daten für Werbung zu nutzen. Darüber hinaus entschied der EuGH im Juli, dass das Unternehmen personenbezogene Daten nur in jenem Ausmaß verwenden darf, das für die Bereitstellung des Kernprodukte unbedingt erforderlich ist. Obwohl die irische Datenschutzbehörde diese Entscheidungen bisher noch nicht durchgesetzt hat, scheint es keinen Ausweg mehr für Meta zu geben.
Die Tragweite der Zustimmung ist unklar. Meta hat bisher allerdings nur angekündigt, dass es für "bestimmte Daten für verhaltensbezogene Werbung" zur Zustimmung der User:innen übergehen wird. Die DSGVO gilt jedoch für alle Arten personenbezogener Daten und für jede Art der Verarbeitung. Das Wort "verhaltsbezogene Werbung" ist im Gesetz nicht enthalten. Wenn Meta z.B. das Alter oder den Standort einer Person verwendet, ist unklar, ob dies aus Sicht von Meta ein "Verhalten" darstellen würde und ob die Zustimmungspflicht erfüllt wäre.
Max Schrems: "Wir werden sehen, ob Meta die Zustimmungspflicht tatsächlich die gesamte Nutzung personenbezogener Daten für Werbung anwenden wird. Bislang ist von 'hoch personalisierter' oder 'verhaltensorientierter' Werbung die Rede, und es ist unklar, was das bedeutet. Die DSGVO deckt alle Arten der Personalisierung ab, auch in Bezug auf Dinge wie das Alter, was kein "Verhalten" ist. Wir werden natürlich weiter dagegen vorgehen, wenn Meta das Gesetz nicht vollständig einhält."
Hintergrund: Nach Artikel 6(1) (a) bis (f) der DSGVO, dürfen Unternehmen personenbezogene Daten nur dann verwenden, wenn sie eine von sechs Rechtsgrundlagen erfüllen. Nach einer noyb-Beschwerde von 2018 wurde Facebook, Instagram und WhatsApp untersagt, sich auf Artikel 6(1)(b) zu berufen, wenn in den Verträgen Klauseln versteckt sind, die angeblich eine Datennutzung ohne Einwilligung vorschreiben. Nach einer Intervention des EDPB führte dieser Rechtsstreit im Januar zu einer Geldstrafe von 390 Millionen Euro. Meta berief sich daraufhin auf ein "berechtigtes Interesse" gemäß Artikel 6(1)(f) mit einer "Ausnahmeregelung", um das Sammeln von Nutzerdaten zu rechtfertigen. In einem Rechtsstreit, der vom deutschen Bundeskartellamt mit Unterstützung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) angestrengt wurde, entschied der EuGH, dass Artikel 6(1)(f) ebenfalls nicht anwendbar ist. Da die anderen drei Rechtsgrundlagen für Meta nicht zur Verfügung stehen, ist die einzige logische Konsequenz, dass Meta nun eine Ja/Nein-Einwilligung einholen muss, wenn personenbezogene Daten für Werbung verwendet werden.
Max Schrems: "Nach mehr als fünf Jahren Rechtsstreit kommt Meta endlich zu dem Schluss, dass es die Menschen fragen muss, ob es sie für Werbung ausspionieren darf. Es bedurfte eines Rechtsstreits zwischen NGOs und einer deutschen Behörde, um dorthin zu gelangen, wo wir jetzt sind - während die irische Regulierungsbehörde Meta konsequent geschützt hat."