DSGVO: Spotify muss 5 Millionen Euro Strafe zahlen

Data Subject Rights
 /  Tue, 13.06.2023 - 11:04

Nach einer Beschwerde und einer anschließenden Klage wegen Untätigkeit hat die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) eine Geldstrafe in Höhe von 58 Mio. Schwedischen Kronen (etwa 5 Mio. EUR) gegen Spotify verhängt. Nutzende haben ein Recht auf Auskunft zu allen ihren Daten und auf Informationen über die Verwendung ihrer Daten, aber Spotify ist dieser Verpflichtung nicht in vollem Umfang nachgekommen. Die schwedische Datenschutzbehörde war für diesen Fall zuständig, weil Spotify seinen Hauptsitz in Schweden hat. Die noyb Beschwerde wurde mit einer Beschwerde von Bits of Freedom aus den Niederlanden zusammen entschieden.

Spotify

Beschwerde. Am 18. Januar 2019 hat noyb eine Reihe von Beschwerden gegen verschiedene Streaming-Dienste eingereicht, da diese Nutzenden keine einfache Möglichkeit bieten, ihr Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 DSGVO auszuüben. Eine dieser Beschwerden wurde in Österreich eingereicht und betraf Spotify. Spotify hatte nicht alle personenbezogenen Daten und Informationen über deren Verwendung bereitgestellt. Da Spotify seinen Sitz in Schweden hat, wurde der Fall an die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) weitergeleitet.

Rechtsstreit gegen IMY. Über die Beschwerde wurde mehr als vier Jahre lang nicht entschieden. Die IMY erklärte sogar, dass der Beschwerdeführer nicht an dem Verfahren beteiligt ist. Am 22. Juni 2022 reichte noyb daher vor den schwedischen Gerichten eine Klage gegen die IMY wegen Untätigkeit ein. Während sich die IMY zunächst dagegen wehrte, über Beschwerden entscheiden zu müssen, gaben die schwedischen Gerichte noyb Recht. Derzeit liegt der Fall noch vor dem Obersten Verwaltungsgericht Schwedens, doch die IMY hat nun eine Entscheidung über die Beschwerde sowie über Spotifys Praxis zur Bereitstellung von Informationen für Nutzende getroffen. Die noyb Beschwerde wurde mit einer anderen Beschwerde von unseren Kollegen von Bits of Freedom aus den Niederlanden verbunden.

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb: "Wir freuen uns, dass die schwedische Behörde endlich gehandelt hat. Es ist ein Grundrecht jedes Nutzenden, vollständige Informationen über die Daten zu erhalten, die über sie oder ihn verarbeitet werden. Leider hat der Fall mehr als vier Jahre gedauert und wir mussten die IMY klagen, um eine Entscheidung zu erwirken. Die schwedische Behörde muss ihre Verfahren definitiv beschleunigen."

Recht auf Auskunft. Das Auskunftsrecht gewährt nicht nur das Recht, eine Kopie der eigenen Daten zu erhalten, sondern auch Informationen über deren Herkunft sowie die Empfänger der personenbezogenen Daten oder Einzelheiten über internationale Datenübermittlungen. Im Fall von Spotify wurden diese Informationen nicht vollständig bereitgestellt. Darüber hinaus gewährte das Unternehmen nur Auskunft über "einige" Daten, ohne die betroffene Person darüber zu informieren, wie sie den Rest erhalten kann. Die IMY ordnete an, dass Spotify gemäß Artikel 58(2)(c) DSGVO endlich den vollständigen Datensatz zur Verfügung stellt.

noyb wird die Entscheidung nun im Detail prüfen, um festzustellen, ob die IMY die Rechte der Nutzenden vollständig durchgesetzt hat.