Zwangszustimmungen (Datenschutzbehörden in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland)

Wenn sich Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Zustimmung als Rechtsgrundlage verlassen, müssen sie die strengen Anforderungen der DSGVO erfüllen. Im Mai 2018 reichte noyb vier Klagen ein; in Frankreich gegen Google, in Österreich gegen Facebook, in Belgien gegen Instagram und in Deutschland gegen Whatsapp. Der Grund hierfür war, dass diese großen Unternehmen einen „take it or leave it“-Ansatz verfolgten, der ihre Nutzer*innen zwang, sowohl ihrer Datenschutzerklärung als auch ihren Bedingungen vollständig zuzustimmen, um ihre Dienste weiterhin nutzen zu können.

Im Jänner 2019 verhängte die französische Aufsichtsbehörde (CNIL) nach unserer Beschwerde eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro gegen Google auf Grund der ungültigen Zustimmungsmechanismen des Unternehmens. Die Sanktion wurde zwar von Google angefochten, der Conseil d'Etat hält jedoch die Entscheidung der CNIL in allen Punkten aufrecht und bestätigte die Strafe. Alle drei anderen Beschwerden (Facebook, Instagram und WhatsApp) haben den europäischen Kooperationsmechanismus ausgelöst und werden noch heute untersucht. Wir beobachten die Zusammenarbeit zwischen dem irischen DPC und ihren Kontrahent*innen aufmerksam und hoffen, in naher Zukunft von unseren jüngsten Beiträgen zu hören.

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