noyb kann Sammelklagen in Belgien einbringen

Thu, 29.10.2020 - 04:41
BelgiumJustice

Im September hat die Belgische Ministerin für Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherschutz noyb als anerkannte Einrichtung genehmigt. Das bedeutet, dass noyb repräsentative Klagen in Belgien einreichen und im Namen von Nutzer*innen Schadenersatz für die Verletzung verschiedener Gesetze zum Verbraucherschutz fordern kann.

Belgien als erstes Land. Unseres Wissens ist Belgien das einzige Land, das über ein spezifisches Genehmigungsverfahren für ausländische Verbraucherorganisationen verfügt, damit diese Sammelklagen einreichen dürfen. Als erste nicht-belgische  Organisation wird noyb in der Lage sein, Unternehmen wegen der Verletzung der DSGVO in Belgien zu verklagen.

Diese Genehmigung ist wirklich eine gute Nachricht. Sie würdigt die Arbeit von noyb in allen europäischen Ländern. In einigen Mitgliedstaaten gibt es nicht einmal ein Verfahren, das einer Sammelklage nahekommt. In diesen Ländern haben Verbraucherschutzorganisationen keinen Zugang zu Gerichten, um Verbraucher kollektiv zu vertreten. In Belgien gibt es nicht nur Sammelklagen, sondern sie stehen auch nicht-belgischen gemeinnützigen Organisationen offen. Wir haben das Beste aus beiden Welten - Romain Robert, Datenschutzjurist bei noyb.

Warten auf die Richtlinie über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren. Die Zulassung als„anerkannte Einrichtung“ ist für noyb ein wichtiger Vorbereitungsschritt, bis die Richtlinie über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren 2022 in Kraft tritt. Diese Richtlinie verpflichtet jedes EU-Land, einen kollektiven Rechtsschutzmechanismus bereitzustellen, der den Verbraucher*innen einen besseren Schutz in „Massenschaden“-Situationen, wie bei Dieselgate oder Ryanair bietet. Diese allerersten EU-weiten Regeln ermöglichen es den Verbraucher*innen, ihre Kräfte über die Grenzen hinweg zu vereinen, um rechtswidrige Praktiken zu verhindern und Ersatz für erlittene Schäden zu erhalten.

Wir warten auf die Umsetzung der Richtlinie über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren, die noyb und anderen Verbraucherschutzorganisationen definitiv mehr Möglichkeiten zur effektiven Rechtsdurchsetzung der Nutzer geben wird. Wir verfolgen gespannt die Entwicklung der großen Sammelklagen in den Niederlanden, die wegen DSGVO-Verstößen eingebracht wurden. Es ist eine neue Ära für die Durchsetzung digitaler Rechte!“ - Romain Robert, Datenschutzjurist bei noyb

Beschwerden vor Datenschutzbehörden vs. Sammelklagen vor Gerichten. Während noyb in den vergangenen zwei Jahren mehrere Beschwerden bei Datenschutzbehörden eingereicht hat, ist eine gerichtliche Rechtsdurchsetzung eine interessante Alternative. Den Unternehmen drohen nicht nur Geldstrafen durch die Datenschutzbehörden, sondern auch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe, die den Nutzer*innen direkt zugutekommen.

Verbraucherschutzorganisationen können mit Verbandsklagen großen Einfluss ausüben: Es ist wahrscheinlicher, dass sich die Unternehmen endlich an das Gesetz halten werden, wenn große finanzielle Forderungen drohen. Vor Gericht zu gehen kann auch effizienter sein, da der Fall nicht durch den One-Stop-Shop-Mechanismus gehen muss und die Betroffenen nicht Jahre warten müssen, bis eine Datenschutzbehörde endlich beschließt, ihrer Beschwerde nachzugehen. Es ist ein großer Schritt für die EU-Verbraucher“- Romain Robert, Datenschutzjurist bei noyb