Irische Behörde will zügig zu Facebook's EU-US Datenübermittlungen entscheiden

Data Transfers
 /  Wed, 13.01.2021 - 11:02
Schrems vs. DPC

Irische Behörde gibt Klage nach und will nun zügig entscheiden.
Blockiertes Verfahren zu Facebooks EU-US-Datenübertragung kann weitergehen.

Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat der Forderung von Max Schrems zugestimmt, einen 7,5 Jahre andauernden Streit über den Datentransfer von Facebook zwischen der EU und den USA nun zügig zu beenden. Die Behörder verpflichtet sich außergerichtlich endlich eine Entscheidung über die Datenflüsse von Facebook zwischen der EU und den USA zu treffen. Dies geschah erst, nachdem Max Schrems eine Klage gegen die Datenschutzbehörde eingereicht hat.

Neues Verfahren "aus eigenem Antrieb" blockiert anhängige Beschwerde aus 2013. Die irische Datenschutzkommission (DPC) beaufsichtigt die europäischen Aktivitäten von Facebook. Im Sommer 2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Beschwerde von Max Schrems, die seit 2013 anhängig war und zum zweiten Mal vor den EuGH kam ("Schrems II"): Nach dem EuGH-Urteil muss die DPC die Datenflüsse von Facebook zwischen der EU und den USA wegen extremer US-Überwachungsgesetze (wie FISA 702) stoppen. Anstatt dieses Urteil umzusetzen, startete die DPC ein zweites Verfahren "aus eigenem Antrieb" ("own volition") und pausierte das ursprüngliche Beschwerdeverfahren auf unbestimmte Zeit. Max Schrems und Facebook haben zwei Klagen ("Judicial Review") gegen die DPC eingebracht: Während Facebook im Dezember argumentierte, dass das "own voltion"-Verfahren nicht weitergeführt werden sollte, argumentierte Max Schrems, dass sein Beschwerdeverfahren unabhängig vom "own voltion"-Verfahren beendet werden sollte.

Auch Facebook kann sich den Mühlen der DSGVO nicht entziehen. Die DPC hat sich nun einen Tag vor der Anhörung der zweiten Klage mit Max Schrems geeinigt und nun doch zugesagt, sein Beschwerdeverfahren zügig abzuschließen.

Als Teil des Vergleichs wird Max Schrems auch im zweiten Verfahren angehört und erhält Zugang zu allen von Facebook eingereichten Unterlagen, sollte das Gericht die zweite Untersuchung zulassen. Max Schrems und die DPC haben sich außerdem darauf geeinigt, dass der Fall nach der DSGVO und nicht nach dem irischen Datenschutzgesetz, das vor 2018 galt, behandelt wird. Die DPC kann das Urteil des High Court zu Facebooks Klage abwarten, bevor sie die ursprüngliche Beschwerde untersucht.

Diese Vereinbarung wird das ursprüngliche Beschwerdeverfahren aus dem Jahr 2013 zu jenem Fall machen, der letztendlich das Schicksal von Facebooks EU-US-Transfers im Zuge der Snowden-Enthüllungen besiegelt. Unter der DSGVO hat die DPC die Möglichkeit Geldstrafen von bis zu 4% des weltweiten Umsatzes von Facebook und Datenverarbeitungsverbote zu verhängen - auch Grundlage eines Einzelfalls.

Max Schrems: "Die DPC war sich vor Gericht und in einem aktuellen Entscheidungsentwurf mit uns weitgehend einig, dass Facebook keine Daten in die USA übermitteln darf. Allerdings hat die DPC in 7,5 Jahren keine Entscheidung in diesem Sinne erlassen - stattdessen hat er das Verfahren immer wieder verzögert. Insgesamt war der Fall nun schon vor sieben Gerichten, noch bevor jeder Entscheidung."

Verfahrenskosten. Der Fall hat bereits zu erheblichen Kosten für Herrn Schrems und seinem spendenfinanzierten Verein noyb.eu geführt. Das Gericht muss daher noch über diese Kosten enscheiden. Es ist davon auszugehen, dass die DPC die Verfahrenskosten tragen muss.

Die Verhandlung wurde nach Minuten wieder geschlossen und die Kostenentscheidung wird nach dem Urteil in der Klage von Facebook gegen die DPC getroffen.