Jahresbericht 2025 jetzt veröffentlicht!

Tue, 13.10.2026 - 09:29

noyb ist weiterhin eine der führenden europäischen Kräfte, die sich für das Grundrecht auf Datenschutz einsetzen. Unsere juristische Arbeit hat bereits zu Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt € 2 Milliarden geführt. Im Jahr 2025 haben wir nicht nur mehrere DSGVO-Beschwerden eingebracht, sondern auch mit den Vorbereitungen für unsere erste Verbandsklage begonnen. Außerdem haben wir erhebliche Ressourcen für die Arbeit am „Digital Omnibus“-Paket der EU-Kommission bereitgestellt.

Annual Report 2025

Unsere größten Projekte des Jahres. Im Jahr 2025 hat noyb mit den Vorbereitungen für seine erste Verbandsklage gegen die österreichische Kreditauskunftei CRIF begonnen. Dieses Projekt wird uns im Jahr 2026 beschäftigen. Zudem haben wir den Druck gegen rechtswidrige KI-Systeme haben aufrechterhalten: noyb hat seine zweite Beschwerde gegen OpenAI eingereicht und Meta ein Abmahnschreiben bezüglich des Trainings von KI-Systemen übermittelt. Viele Details sind zwar noch unklar. Dennoch sehen wir Sammelklagen als wichtigsten neuen Ansatz zur Rechtsdurchsetzung und wollen in diesem Bereich weiter expandieren.

Politische Arbeit. Angesichts des "Digital Omnibus"-Pakets der EU-Kommission mussten wir unser juristisches Fachwissen und unsere Erfahrung in der Rechtsdurchsetzung verstärkt auch mit politischen Entscheidungsträger:innen und Interessengruppen auf europäischer Ebene teilen. Als einzige NGO, die sich seit vielen Jahren ausschließlich mit der DSGVO befasst, muss noyb aktuell eine aktive Rolle im politischen Raum einnehmen. Dies hat unsere Ressourcen für andere Themen eingeschränkt, scheint für unsere Mission aber von entscheidender Bedeutung zu sein.

Gerichtsentscheidungen und erwirkte Strafen. Darüber hinaus haben wir eine Reihe neuer Entscheidungen von Behörden und Gerichten erwirkt: Die Französische Datenschutzbehörde hat eine Geldstrafe in Höhe von 325 Millionen Euro gegen Google verhängt. Der Grund: „Spam-E-Mails“ in Gmail. Außerdem wurde Conde Nast wegen der Platzierung von Cookies ohne Einwilligung mit einer Geldstrafe von 750.000 Euro belegt. Unterdessen stellte die österreichische Datenschutzbehörde fest, dass Microsoft 365 Education Tracking-Cookies ohne Einwilligung einsetzte. Dies wurde als rechtswidrig eingestuft.

Nicht zuletzt erhielten wir zwei wichtige Gerichtsurteile zu unseren Gunsten erhalten. Im Januar 2025 entschied der EU General Court, dass die irische Datenschutzbehörde (DPC) eine bereits 2018 von noyb eingereichte Beschwerde gegen Meta untersuchen muss. Der Fall landete vor Gericht, nachdem der EDPB entschieden hatte, dass die DPC auch die Verwendung sensibler Daten (Artikel 9 DSGVO) hätte untersuchen müssen. Anstatt dem EDPB zu folgen, verklagte die DPC diesen vor den europäischen Gerichten. Der General Court hat die Klage der DPC abgewiesen.

Im Dezember 2025 entschied der österreichische Oberste Gerichtshof, dass Meta alle presönlichen Daten, die es über seine Nutzer:innen besitzt, offenlegen muss. Außerdem muss das Unternehmen spezifische Informationen zu allen Daten bereitstellen, wie beispielsweise die Quelle, den Empfänger oder den Zweck der Verarbeitung. Das Urteil basiert auf einem Verfahren, das Max Schrems bereits 2014 ins Rollen gebracht hatte und das dreimal vor dem Obersten Gerichtshof sowie zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wurde.

Vielen Dank für die Unterstützung! Ohne unsere mehr als 5.400 Fördermitglieder, institutionellen Mitglieder und jede einzelne Person, die an noyb spendet, wäre unsere Arbeit nicht möglich. Wir wissen diese Unterstützung sehr zu schätzen, insbesondere in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Eure Großzügigkeit und euer Engagement ermöglichen es uns, unsere Arbeit fortzusetzen und einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung unserer digitalen Rechte zu leisten.

Alle Details über unsere neuen und laufenden Projekte, unsere Finanzen und Pläne für 2026 sind in noybs Jahresbericht 2025 zu finden!

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