Standortdaten sind personenbezogene Daten - noyb gewinnt Berufung gegen spanische Datenschutzbehörde
Spanische Gerichte haben eine frühere Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) für nichtig erklärt. Die AEPD hatte zuvor argumentiert, dass der Telekommunikationsanbieter Virgin telco seine Kund:innen den Zugang zu ihren Standortdaten verweigern darf. noyb argumentierte, dass Standortdaten personenbezogene Daten seien und daher im Rahmen des Auskunftsrechts offengelegt werden müssen. Ein halbes Jahr später haben sich sowohl die AEPD als auch die Audiencia Nacional auf die Seite von noyb gestellt.
Hintergrund. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt Nutzer:innen das Recht auf Zugang zu den Daten, die Unternehmen über sie speichern. Auf dieser Grundlage beantragte ein spanischer Kunde bei Virgin telco Zugang zu seinen Standortdaten. Da Virgin Telco den Zugang verweigerte, reichte der Kunde eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) ein. Die AEPD stellte sich auf die Seite von Virgin Telco und entschied, dass kein Zugang zu diesen Daten gewährt werden muss. noyb legte im Juni 2022 gegen diese Entscheidung Berufung ein.
Berufung gegen die spanische Datenschutzbehörde. In der Berufung forderte noyb, dass das Grundrecht auf Auskunft respektiert wird. Zwar müssen alle Telekommunikationsanbieter in Spanien Standortdaten ihrer Kund:innen speichern, doch müssen sie auch das Recht auf Zugang einhalten und den Nutzer:innen ihre Daten zur Verfügung stellen. noyb wies darauf hin, dass die frühere Entscheidung der AEPD nicht klar war. Virgin Telco hatte sich zunächst geweigert, die Daten herauszugeben, mit dem Argument, dass nur Behörden bei strafrechtlichen Ermittlungen Zugriff haben dürfen.
AEPD und Gericht stellen sich auf die Seite von noyb. Nachdem die AEPD noyb's Stellungnahme an das Gericht berücksichtigt hatte, überprüfte sie ihren ursprünglichen Standpunkt und stellte sich auf die Seite von noyb. Virgin Telco folgte diesem Beispiel und erhob keinen Einspruch gegen die Klage vor der spanischen Audiencia Nacional. Schließlich bestätigte die Audiencia Nacional die Argumente von noyb und hob die ursprüngliche Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde auf.
Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb: "Wir freuen uns sehr über diese Gerichtsentscheidung. Standortdaten werden nun hoffentlich von Anfang an als personenbezogene Daten behandelt. Wir hoffen, dass auch andere Behörden diesen Fall berücksichtigen."
Spanische Datenschutzbehörde will neue Entscheidung erlassen. Es liegt nun an der spanischen Datenschutzbehörde AEPD, über den Fall zu entscheiden. Da sich die AEPD bereits im Berufungsverfahren auf die Seite von noyb gestellt hat, hoffen wir auf eine rasche endgültige Entscheidung. In Österreich ist eine ähnliche Beschwerde noch anhängig.