Clearview AI in Österreich als illegal eingestuft, aber keine Strafe verhängt

Wed, 10.05.2023 - 13:43
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Clearview AI Datenverwendung in Österreich als illegal eingestuft, aber keine Geldstrafe verhängt

Die österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden: Clearview AI, das Unternehmen, das Gesichtserkennungssoftware an Strafverfolgungsbehörden in den USA verkauft, darf nicht länger biometrische Daten des Beschwerdeführers verarbeiten und muss ihre bestehenden Daten löschen. Das in den USA ansässige Unternehmen sammelt Fotos von Websites, um eine Datenbank mit biometrischen Profilen zu erstellen. Die Entscheidung folgt ähnlichen Beschlüssen in Italien, England, Frankreich und Griechenland, allerdings wurde keine Geldstrafe verhängt.

Clearview muss die DSGVO einhalten. Die Entscheidung ist eindeutig: Das Sammeln von Bildern des Beschwerdeführers für eine biometrische Suchmaschine ist rechtswidrig, da die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für ein solches Scraping und den Verkauf von personenbezogenen Daten von Europäern gilt. Clearview AI verwendet seine Software, um das Verhalten von Menschen in Österreich zu überwachen, obwohl das Unternehmen seinen Sitz in den USA hat und seine Dienste nicht in Österreich anbietet. Clearview muss nicht nur alle personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers löschen, sondern die Datenverarbeitung fehlt auch eine gültige Rechtsgrundlage.

Kein generelles Verbot, keine Geldstrafe: Im Gegensatz zu den anderen Datenschutzbehörden hat die österreichische Datenschutzbehörde keine Geldstrafe verhängt. Dies ist überraschend, da die Französische, italienische, griechische und britische Datenschutzbehörde eine Geldstrafe verhängt hatten. Vor kurzem hat die Französische Datenschutzbehörde Clearview erneut eine Geldstrafe von über 20 Millionen Euro angeordnet. Auch die österreichische Datenschutzbehörde hielt es nicht für nötig, ein generelles Verbot von Clearview anzuordnen, erwähnte aber, dass sie dies zu einem späteren Zeitpunkt tun könnte.

"Es ist schade, dass kein allgemeines Verbot ausgesprochen wurde. Der Fall des Beschwerdeführers ist wahrscheinlich für alle anderen in Österreich derselbe. Es scheint, dass die Verarbeitung durch Clearview nur dann als illegal gilt, wenn man sich bei der Datenschutzbehörde beschwert." -Felix Mikolasch, Datenschutzanwalt bei noyb

Beschwerden in fünf Ländern. Ein Bündnis von Organisationen, darunter noyb, privacy International (PI), Hermes Center und Homo Digitalis, reichte eine reihe von Beschwerden gegen Clearview AI Inc. im Mai 2021. Das Unternehmen behauptet, es verfüge über "die größte bekannte Datenbank mit mehr als 10 Milliarden Bildern" und strebt an, 100 Milliarden zu erreichen, um fast jede Person weltweit identifizierbar zu machen. Die Bilder dafür stammen aus sozialen Medien und anderen Online-Quellen. Es wurden Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Frankreich, Österreich, Italien, Griechenland und dem Vereinigten Königreich eingereicht.

Vertretungen in der EU. Die österreichische Behörde forderte Clearview außerdem auf, einen Vertreter in der EU zu benennenvertreter in der EU zu benennen, damit die EU-Bürger:innen ihre Rechte leichter wahrnehmen können und für regulierungsbehörden zu einen Ansprechpartner in der EU zu haben.

Für Clearview wird es jetzt eng. Diese Entscheidung folgt der Entscheidung der französischen Behörde über Clearview im Dezember 2021, die Entscheidung der Italienischen Behörde im März 2022 und der Entscheidung der Griechischen Behörde im Juni 2022: ale Behörden hatten die Erhebung und Verarbeitung von Daten durch Clearview untersagt.