Unerlaubte Cookie-Banner: Belgische Datenschutzbehörde ermöglichte Nachrichtenseiten, sich von der DSGVO freizukaufen
15 belgische Nachrichtensieten, die unrechtmäßige Cookie-Banner verwenden, haben in einem Vergleich mit der belgischen Datenschutzbehörde 10.000 Euro bezahlt. Der Fall wurde daraufhin abgeschlossen, ohne die Unternehmen zur Entfernung der rechtswidrigen Banner aufzufordern. Mit dieser Zahlung konnten sich die Webseiten also von der Pflicht befreien, die Vorschriften der DSGVO einzuhalten. noyb reicht 15 Beschwerden gegen ebendiese Nachrichtenseiten ein, damit sie ihre Cookie-Banner anpassen müssen.
Fragwürdiger Vergleich. noyb hat heute bei der belgischen Datenschutzbehörde Beschwerden gegen 15 belgische Nachrichtenseiten eingereicht, die irreführende Cookie-Banner verwenden. Betroffen sind unter anderem große Fernsehsender wie RTL Belgien, der öffentlich-rechtliche Sender VRT, aber auch Zeitungen wie Het Laatste Nieuws und L'Avenir. Zwar waren diese in der Vergangenheit alle bereits Gegenstand einer Untersuchung, sie wurden aber nie zur Änderung ihrer unrechtmäßigen Cookie-Banner aufgefordert. Es kam stattdessen zu einem fragwürdigen Vergleich.
Freigekauft von der DSGVO. Die Unternehmen stimmten mit dem Vergleich zwar der Zahlung in Höhe von 10.000 Euro zu. Sie erhielten von der Datenschutzbehörde allerdings keine Anordnung, die Verpflichtungen der DSGVO einzuhalten. Die belgische Datenschutzbehörde machte sich nicht einmal die Mühe, in ihrer Entscheidung zu erklären, warum die Fälle ohne eine solche Anordnung beigelegt wurden.
Felix Mikolasch, Datenschutzanwalt bei noyb: "Es scheint, als ob man die Einhaltung der DSGVO in Belgien einfach mit einer Zahlung umgehen kann. Das ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, das eine ordnungsgemäße Durchsetzung des Gesetzes verlangt."
Mindestanforderungen nicht eingehalten. noyb hat bereits hunderte Beschwerden gegen Webseiten eingebracht, die irreführende Cookie-Banner nutzen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat daraufhin eine Arbeitsgruppe zur Koordination dieser Beschwerden eingerichtet. Im Januar 2023 veröffentlichte der EDPB zudem einen Bericht, in dem sich die EU-Aufsichtsbehörden auf Mindestanforderungen für die Gestaltung von Cookie-Bannern verständigten. Viele nationale Datenschutzbehörden haben mittlerweile außerdem Richtlinien herausgegeben, die weit über die Anforderungen des EDPB hinausgehen, darunter z.B. Spanien und Frankreich.
Keine ordnungsgemäße Durchsetzung. Trotz des EDPB-Berichts erfüllen die 15 Nachrichtenseiten, die von den heute eingereichten noyb-Beschwerden betroffen sind, die Mindestanforderungen für Cookie-Banner noch immer nicht. Zum Beispiel fehlt ein "Alle ablehnen"-Button oder eine einfache Möglichkeit, eine zuvor erteilte Zustimmung zu widerrufen. Eine vollständige Liste der Websites, gegen die noyb eine Beschwerde eingereicht hat, finden Sie hier.
Lisa Steinfeld, legal trainee bei noyb: "Wir sind schockiert, dass die betroffenen Nachrichtenseiten trotz der Klarheit der Cookie-Anforderungen immer noch nicht die Grundprinzipien für die Gestaltung von Bannern beachten. Diese Webseiten haben eine enorme Reichweite, umso wichtiger ist die Wahrung der Privatsphäre der Nutzer:innen."
Notwendige Maßnahmen. Dank der aktuellen noyb-Beschwerden muss die belgische Datenschutzbehörde die Fälle erneut untersuchen und die 15 Nachrichtenseiten anweisen, ihre unzulässigen Cookie-Banner zu ändern. Bei Nichteinhaltung kann die Datenschutzbehörde eine Geldstrafe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes der Unternehmen hinter den Websites verhängen.