noyb-Sieg: YouTube muss Auskunftsersuchen vollständig beantworten

Data Subject Rights
 /  Fri, 29.08.2025 - 07:00

noyb hat einen Sieg gegen Googles Videoplattform YouTube errungen. Nach fünfeinhalb Jahren hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) endlich eine Entscheidung zu Gunsten von noyb getroffen. YouTube wurde angeordnet, dem Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers gemäß Artikel 15 DSGVO nachzukommen. Bislang hat das Unternehmen eine große Menge an Daten zurückgehalten, darunter Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Speicherfristen, die Datenempfänger und die verwendeten Tracking-Cookies.

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Acht Beschwerden, kein Unternehmen rechtskonform. Im Januar 2019 hat noyb acht Beschwerden gegen eine Reihe von Streaming-Anbietern wie Amazon, Apple Music, Spotify, Netflix – und natürlich YouTube – eingereicht. Alle diese Unternehmen haben es auf die eine oder andere Weise nicht geschafft, angemessen auf Auskunftsersuchen (Artikel 15 DSGVO) zu reagieren. Das Auskunftsrecht verpflichtet Unternehmen, den Nutzer:innen eine Kopie ihrer persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen außerdem zusätzliche Informationen über die Verarbeitung geben, z. B. Angaben zu den Quellen und Empfängern der Daten, zum Zweck der Verarbeitung und zur Aufbewahrungsfrist.

Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb: "Es ist absurd, dass ein milliardenschweres Technologieunternehmen wie Google lieber ein langwieriges Rechtsverfahren führt als das Auskunftsrecht zu gewähren. Obwohl die Behörde nach mehreren Jahren einen Verstoß festgestellt hat, konnte Google die Erfüllung des Auskunftsersuchens mehr als ein halbes Jahrzehnt erfolgreich hinauszögern. Dies verursacht nicht nur erhebliche Kosten für spendenfinanzierte NGOs wie noyb, sondern nimmt den betroffenen Personen auch ihre Grundrechte."

Fünfeinhalb Jahre für ein simples Verfahren. Die Beschwerde gegen YouTube (und damit gegen Google) war simpel und hätte schnell entschieden werden können. Das Unternehmen hatte nur einen Bruchteil der Daten zur Verfügung gestellt, die es über den Beschwerdeführer verarbeitet. Informationen über den Zweck der Verarbeitung, Speicherfristen, Datenempfänger und verwendete Tracking-Cookies wurden dem Betroffenen nicht zur Verfügung gestellt. Dennoch dauerte es fünfeinhalb Jahre, bis die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) endlich eine Entscheidung traf – und Google anordnete, dem Beschwerdeführer vollen Zugang zu seinen Daten zu gewähren.

Mehrere Versuche, das Verfahren zu verzögern. Im Wissen um die Defizite bei der Rechtsdurchsetzung in Irland versuchte Google (letztlich erfolglos) zu argumentieren, dass die irische Aufsichtsbehörde für diesen Fall zuständig sei. Allein dadurch wurde das Verfahren massiv in die Länge gezogen. Darüber hinaus behauptete Google, dass das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers nicht präzise genug gewesen sei. Dabei hatte er klar aufgelistet, welche Daten er erhalten möchte. Außerdem gibt es gar keine Verpflichtung, ein Auskunftsersuchen zu spezifizieren.

Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb: "Ein Auskunftsersuchen sollte es den betroffenen Personen ermöglichen, andere Rechte wie das Recht auf Löschung oder Berichtigung auszuüben. Sie erhalten dadurch Informationen, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu beurteilen. Wenn die Auskunft aber mehr als fünf Jahre dauert, wird das Ausüben anderer Rechte unmöglich."

Auskunftsersuchen müssen vollständig beantwortet werden. Die DSB-Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Nutzer:innen anderer Plattformen. In ihrer Entscheidung hat die Behörde erneut klargestellt, dass Unternehmen Auskunftsersuchen vollständig und in leicht zugänglicher Form beantworten müssen. Google verwies den Beschwerdeführer unrechtmäßig auf mehrere Online-Tools zum Herunterladen seiner Daten. Außerdem verwies das Unternehmen ihn auf YouTubes Datenschutzbestimmungen, obwohl diese offensichtlich keine personalisierten Informationen über ihn enthalten. Google hat nun vier Wochen Zeit, der Entscheidung nachzukommen, kann aber auch Berufung einlegen. Das könnte eine rechtmäßige Antwort auf das Auskunftsersuchen weiter hinauszögern.

Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb: "Andere Unternehmen sollten Googles Beispiel auf keinen Fall folgen. Auskunftsersuchen nicht zu beantworten kann zu Geldstrafen sowie zu Schadensersatzansprüchen der betroffenen Personen führen."

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