Cookie-Banner großer französischer Webseiten verwandeln ein klares „NEIN“ in eine gefälschte Einwilligung. noyb.eu reicht drei DSGVO-Beschwerden bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) ein.
Quick Links:
- Presseinfo (PDF)
- Kopie der Beschwerden: CDiscount (PDF, EN), Allocine.fr (PDF) and Vanity Fair (PDF)
Auf Grundlage der Open-Source-Erweiterung "Cookie Glasses", die von Forscher*innen des französischen Instituts INRIA entwickelte wurde, identifizierte noyb.eu zahlreiche Verstöße gegen europäische und französische Cookie-Datenschutzgesetze, da CDiscount, Allociné und Vanity Fair eine Ablehnung der Cookies durch die Nutzer*innen in eine „gefälschte Zustimmung“ verwandeln. Der Verein noyb.eu hat heute drei formelle Beschwerden bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) eingereicht.
Bis zu 565 “gefälschte Einwilligungen“ pro Nutzer*in. Obwohl die Nutzer*innen sich die Mühe gemacht haben, unzählige Cookies auf der französischen Online-Shopping-Seite CDiscount, der Kinoseite allocine.fr und Vanity Fair abzulehnen, haben diese Webseiten die Information an Werbepartner gesendet, die behaupten, dass die Nutzer*innen damit einverstanden sind, im Netz verfolgt zu werden. CDiscount hat „gefälschte Einwilligung“ an 431 Trackingunternehmen pro Benutzer*in übermittelt, Allocine an 565 und Vanity Fair an 375, wie die Analyse der Datenflüsse nun zeigt.
Große Online-Werbeunternehmen verlassen sich auf "gefälschte Einwilligungen"? Zu den Empfänger*innen dieser "gefälschten Einwilligungen“ gehören Facebook und die Online-Werbeunternehmen AppNexus und PubMatic. Diese Unternehmen haben auch Tracking-Cookies gesetzt, nachdem die Nutzer*innen sich aktiv gegen Tracking ausgesprochen hat.
Framework des Branchenverbands IAB spielt eine Schlüsselrolle. Alle Webseiten verwendeten das so genannte „IAB Transparency and Consent Framework“, dem Industriestandard hinter den meisten Cookie-Bannern, um die „gefälschte Zustimmung“ zu übermitteln. Nur Facebook verwendet derzeit das IAB-Framework nicht – hat aber trotzdem ohne Zustimmung Cookies gesetzt.
Jeder Benutzer sollte das Recht haben, klare Informationen über das Setzen von Cookies auf seinem Gerät zu erhalten und alle Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass er die Wahl des Benutzers respektiert: die Ablehnung oder die Annahme einer solchen Einstellung.
noyb.eu schützt deine Daten: Artikel 80 der DSGVO sieht vor, dass die betroffenen Personen durch einen gemeinnützigen Verein vertreten werden können. Auch in diesem Fall vertritt noyb die Betroffenen vor der zuständigen Datenschutzbehörde. Auch du kannst Fördermitglied von noyb.eu werden!