Ein Handy gekauft - einen Tracker bekommen: Tracking-Code illegal auf Android-Telefonen installiert
Wie die Financial Times berichtet, hat noyb weitere Schritte gegen Googles AAID (Android Advertising Identifier) eingeleitet, nachdem bereits ähnliche Beschwerden gegen Apples Tracking-Code IDFA eingereicht wurden. Die versteckte ID ermöglicht es Google und allen Apps auf dem Telefon, Nutzer:innen zu verfolgen und Informationen über das Online- und Offlineverhalten zu kombinieren. Die Verwendung dieser Tracker verlangt klar die Zustimmung der Nutzer:innen (wie auch bei Cookies), welche Google jedoch nicht einfordert. noyb reichte daher eine Beschwerde gegen Googles Tracking-Code AAID ein.
Tracking ohne Zustimmung. Google erstellt die AAID ohne das Wissen oder die Zustimmung der Nutzer:innen. Die Identifikationsnummer funktioniert wie ein Nummernschild - mit dem Code kann man das Handy einer Nutzer:in eindeutig identifizieren. Google und Dritte (z. B. App-Anbieter und Werbetreibende) können auf die AAID zugreifen, um das Verhalten der Android Nutzer:innen zu verfolgen, Konsumpräferenzen hochzurechnen und personalisierte Werbung zu schalten. Ein solches Tracking ist durch das "EU-Cookie-Gesetz” (Artikel 5(3) der e-Privacy-Richtlinie) streng geregelt und erfordert die informierte und eindeutige Zustimmung der Nutzer:innen.
Kein Tracking? Keine Chance! Google installiert die AAID nicht nur ohne Zustimmung, sondern verweigert Android-Nutzer:innen auch die Möglichkeit, sie zu löschen. Wie wir in unserer vorherigen Beschwerde in Österreich bewiesen haben, kann die ID lediglich zurückgesetzt werden, wodurch eine neue Tracking-ID generiert wird. Dies löscht weder die zuvor gesammelten Daten, noch stoppt es das Tracking in der Zukunft.
“AAID ist wie ein farbiges Pulver, das man an den Füßen und Händen hat: es macht jede Bewegung innerhalb des mobile Ökosystems nachvollziehbar. Außerdem kann man das Pulver nicht entfernen, man kann lediglich die Farbe wechseln. Das ist letztendlich worum es bei der Android Advertising ID geht – ein Tracker der ständig Informationen über unser Verhalten sammelt.” - Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb.eu
Die Mehrheit der EU ist betroffen. Derzeit gibt es etwa 450 Millionen aktive Mobiltelefone in der Europäischen Union. Von diesen nutzen etwa 300 Millionen Android. Wenn man bedenkt, dass fast alle dieser Android-Telefone den AAID-Tracker verwenden, kann man einen Eindruck vom Ausmaß dieser Art der Überwachung bekommen.
"Das Ausmaß dieses Falles ist verblüffend. Fast alle Android-Nutzerinnen scheinen von dieser Technologie betroffen zu sein. Wir hoffen stark, dass die französische CNIL Maßnahmen ergreift" - Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb.eu
Nächste Schritte. Da diese Beschwerde auf der e-Privacy-Richtlinie basiert, kann, im Gegensatz zur DSGVO, die französische Behörde direkt eine Entscheidung treffen, ohne dass eine Zusammenarbeit mit anderen EU-Datenschutzbehörden erforderlich ist. Sollte die Behörde der Interpretation des Beschwerdeführers folgen, könnte die Höhe der Sanktion erheblich sein. Die Beschwerde ist Teil eines größeren Projekts, das darauf abzielt, versteckte Tracking-Codes zu entfernen. Vor einigen Monaten haben wir eine ähnliche Beschwerde gegen den Marktführer Apple eingereicht.