Erfolg: Politisches Microtargeting großer Parteien laut Berliner Datenschutzbehörde illegal

Vor mehr als drei Jahren hatte noyb Beschwerden gegen mehrere deutsche Parteien eingebracht. Sie alle hatten während der Bundestagswahl 2021 illegalerweise politisches Microtargeting genutzt. In vier Fällen hat die Berliner Datenschutzbehörde nun endlich entschieden: Die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE und die CDU haben unrechtmäßig Microtargeting verwendet. Die Beschwerde gegen die AfD ist noch anhängig. Die Partei hat versucht, die Ermittlungsbefugnisse der Datenschutzbehörde vor Gericht anzufechten.

noyb win: German DPA finds microtargeting by major political parties illegal

Politisches Microtargeting ist rechtswidrig.  Die Berliner Datenschutzbehörde hat mehrere große deutsche Parteien (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) verwarnt, weil sie sensible Daten zu politischen Interessen genutzt haben, um Menschen personalisierte politische Werbung auszuspielen. Ein solches „Microtargeting“ ist nur möglich, weil Online-Plattformen umfangreiche Nutzer:innenprofile erstellen. Diese beinhalten Informationen zu den Interessen, Gewohnheiten, Interaktionen, aber auch weitere Informationen zu den Betroffenen. Diese Details können verwendet werden, um Nutzer:innen im Wahlprozess zu manipulieren. Microtargeting stellt daher eine Gefahr für demokratische Wahlen dar.

Laut der Berliner Behörde gab es keine Rechtsgrundlage (z.B. eine Einwilligung) dafür, Nutzer:innen auf der Grundlage ihrer politischen Interessen gezielt mit Werbung anzusprechen. Die Behörde hat deshalb festgestellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die oben genannten politischen Parteien rechtswidrig war.

Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb: „Wir begrüßen die Entscheidung der Berliner Datenschutzbehörde. Politisches Microtargeting stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar. Diese Entscheidungen sorgen deshalb für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Parteien. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Behörde dafür mehr als drei Jahre benötigt hat. Immerhin gab es in der Zwischenzeit eine weitere Bundestagswahl.“

AfD legte Rechtsmittel ein. Die Beschwerde gegen die AfD ist derzeit noch bei der Berliner Behörde anhängig. Obwohl die AfD ebenfalls politisches Microtargeting verwendete, focht sie (bislang erfolglos) die Ermittlungsbefugnisse der Berliner Behörde vor Gericht an. Das Berliner Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die AfD der Behörde die angeforderten Informationen zur Verfügung stellen muss. Auch wenn dieser Fall noch nicht abgeschlossen hat, sendet die Entscheidung, politisches Microtargeting als rechtswidrig einzustufen, ein starkes Signal an alle politischen Akteure in Deutschland und darüber hinaus.

Max Schrems: „Bei diesen Fällen geht es weniger um Geldbußen als vielmehr um die künftige Einhaltung der Vorschriften. Es ist zwar bedauerlich, dass die Berliner Behörde kein direktes Microtargeting-Verbot erlassen hat. Wir hoffen aber, dass sie zügig Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen wird, sollten politische Parteien weiterhin auf solche Aktivitäten zurückgreifen.“

Hintergrund. Im Jahr 2021 hatte das ZDF Magazin Royale aufgedeckt, dass alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien politisches Microtargeting auf Facebook nutzten, um Anzeigen für ausgewählte Personengruppen zu schalten. Die deutsche Late-Night-Show forderte das Publikum daraufhin zur Installation einer Browser-Erweiterung auf, um Microtargeting-Daten zu protokollieren. Das ermöglichte es noyb, diese Daten zu analysieren und konkrete DSGVO-Verstöße für bestimmte Einzelpersonen zu identifizieren.

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